Energiewirtschaft / Bund

Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen (Energiefinanzierungsgesetz – EnFG)

Vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1272), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1325, 1351)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderungen durch Artikel 10 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1325, 1351) treten gemäß Artikel 12 desselben Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.

Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Sorgfaltsmaßstab

Teil 2
Ermittlung der Finanzierungsbedarfe

§ 4 Ermittlung und Mitteilung der Finanzierungsbedarfe

§ 5 Beweislast

Teil 3
Ausgleich durch Zahlungen des Bundes

§ 6 Ausgleichsanspruch

§ 7 Abschlagszahlungen

§ 8 Ausgleich der Anschlussförderung der Güllekleinanlagen

§ 9 öffentlich-rechtliche Verträge

Teil 4
Ausgleich durch Erhebung von Umlagen und weiterer Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Ermittlung und Erhebung von Umlagen, Ausgleichsmechanismus

§ 10 Ermittlung von Umlagen

§ 11 Veröffentlichung von Umlagen

§ 12 Erhebung von Umlagen

§ 13 Ausgleich von Finanzierungsbedarfen zwischen Verteilernetzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern

§ 14 Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern

§ 15 Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern

§ 16 Abschlagszahlungen

§ 17 Forderungseinwände und Aufrechnung

§ 18 Rückforderung, Verzugszinsen

§ 19 Jahresendabrechnung

§ 20 Nachträgliche Korrekturen

Abschnitt 2
Erhebung von Umlagen in Sonderfällen

§ 21 Umlageerhebung bei Stromspeichern und Verlustenergie

§ 22 Umlageerhebung bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen

§ 23 Umlageerhebung bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen

§ 24 (weggefallen)

Abschnitt 3
Herstellung von Grünem Wasserstoff

§ 25 Umlagebefreiung bei der Herstellung von Grünem Wasserstoff

§ 26 Anforderungen an Grünen Wasserstoff

§ 27 Berichtspflicht

Abschnitt 4
Besondere Ausgleichsregelung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 28 Zweck des Abschnitts

§ 29 Antrag

Unterabschnitt 2
Stromkostenintensive Unternehmen

§ 30 Voraussetzungen der Begrenzung

§ 31 Umfang der Begrenzung

§ 32 Nachweisführung

§ 33 Nachweisführung auf Basis eines gewillkürten Rumpfgeschäftsjahres

§ 34 Selbständige Teile eines Unternehmens

§ 35 Begriffsbestimmungen des Unterabschnitts, Branchenzuordnung

Unterabschnitt 3
Herstellung von Wasserstoff

§ 36 Herstellung von Wasserstoff in stromkostenintensiven Unternehmen

Unterabschnitt 4
Verkehr

§ 37 Schienenbahnen

§ 38 Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr

§ 39 Landstromanlagen

Unterabschnitt 5
Verfahren

§ 40 Antragstellung und Entscheidungswirkung

§ 41 Übertragung von Begrenzungsbescheiden

§ 42 Rücknahme der Entscheidung

§ 43 Auskunfts- und Betretungsrecht, Datenabgleich

§ 44 Evaluierung, Weitergabe von Daten

Abschnitt 5
Abgrenzung, Messung und Schätzung von Strommengen

§ 45 Geringfügige Stromverbräuche Dritter

§ 46 Messung und Schätzung

Teil 5
Kontoführungs-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

Abschnitt 1
Kontoführung und gesonderte Buchführung

§ 47 Kontoführung und gesonderte Buchführung der Übertragungsnetzbetreiber

§ 48 Kontoführung und gesonderte Buchführung der Verteilernetzbetreiber

Abschnitt 2
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 49 Grundsatz

§ 50 Verteilernetzbetreiber

§ 51 Übertragungsnetzbetreiber

§ 52 Netznutzer

§ 53 Verstoß gegen Mitteilungspflichten

§ 54 Elektronische Übermittlung

§ 55 Testierung

§ 56 Beihilfetransparenzpflichten

§ 57 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 58 Behörden der Zollverwaltung

§ 59 Information der Bundesnetzagentur

§ 60 Vorausschau des EEG-Finanzierungsbedarfs

§ 61 Schätzungsbefugnis

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

§ 62 Aufsicht durch die Bundesnetzagentur

§ 62a Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

§ 63 Bußgeldvorschriften

Teil 7
Verordnungsermächtigungen, Schlussbestimmungen

§ 64 Verordnungsermächtigung zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs

§ 65 Verordnungsermächtigung zur Besonderen Ausgleichsregelung

§ 66 Allgemeine Übergangsbestimmungen

§ 67 Übergangs- und Härtefallbestimmungen zur Besonderen Ausgleichsregelung

§ 68 Beihilfevorbehalt

Anlage 1 (zu § 2)
Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs

1. EEG-Finanzierungsbedarf und KWKG-Finanzierungsbedarf

2. Allgemeine Einnahmen

3. Allgemeine Ausgaben

4. Besondere Einnahmen bei der Förderung erneuerbarer Energien

5. Besondere Ausgaben bei der Förderung erneuerbarer Energien

6. Besondere Einnahmen bei der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

7. Besondere Ausgaben bei der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

8. Ausgabennachweis

9. Abgrenzung von Einnahmen und Ausgaben

10. Liquiditätsreserve für EEG-Finanzierungsbedarf

11. Anforderungen an Prognosen

12. Verzinsung

Anlage 2 (zu § 31)
Stromkosten- oder handelsintensive Branchen

 
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