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Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG)
Vom 5. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2154), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 191)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine VorschriftenAbschnitt 2
Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme§ 3 Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme
§ 5 Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden
§ 5d Härtefall bei Betrieb einer Heizungsanlage gemäß § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes
§ 6 Begrenzung der Umlagefähigkeit; Erstattungsanspruch des Mieters
§ 8 Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Erstattungsanspruch bei Nichtwohngebäuden
Abschnitt 4
BegleitregelungenAbschnitt 5
EvaluierungAbschnitt 6
Übergangs- und SchlussvorschriftenAnlage (zu den §§ 5 bis 7)
Einstufung der Gebäude oder der Wohnungen bei Wohngebäuden