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Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG)
Vom 5. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2154)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine VorschriftenAbschnitt 2
Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme§ 3 Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme
Abschnitt 3
Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten§ 5 Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden
§ 6 Begrenzung der Umlagefähigkeit; Erstattungsanspruch bei Wohngebäuden
§ 7 Abrechnung des auf den Mieter entfallenden Anteils an den Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden
§ 8 Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Erstattungsanspruch bei Nichtwohngebäuden
Abschnitt 4
BegleitregelungenAbschnitt 5
EvaluierungAbschnitt 6
Übergangs- und SchlussvorschriftenAnlage (zu den §§ 5 bis 7)
Einstufung der Gebäude oder der Wohnungen bei Wohngebäuden