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Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)
Vom 15. November 2022 (BGBl. I S. 2035), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 347)
Inhaltsübersicht
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Beauftragter und Internetadressen
§ 2 Entlastung bei leitungsgebundenen Erdgaslieferungen an Letztverbraucher
§ 4 Verpflichtung des Wärmeversorgungsunternehmens gegenüber seinen Kunden
§ 5 Weitergabe der Entlastungen bei Mietverhältnissen und in Wohnungseigentümergemeinschaften
§ 6 Erstattungsanspruch der Lieferanten
§ 7 Vorauszahlungen an Erdgaslieferanten
§ 8 Antragsverfahren für die Vorauszahlung an Erdgaslieferanten
§ 9 Antragsverfahren für den Erstattungsanspruch von Wärmeversorgungsunternehmen
§ 10a Veröffentlichungs-, Berichts- und Aufbewahrungspflichten
§ 11 Sozialrechtliche Regelung
§ 13 Mitwirkung der Kreditinstitute