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Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)
Vom 9. Dezember 2022 (BAnz AT 30.12.2022 B2)
Inhaltsübersicht
5.1 Energetische Sanierung von Wohngebäuden
5.2 Energetische Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung Gefördert werden
7.1 Allgemeine Fördervoraussetzungen
7.2 Voraussetzungen für die Förderung des Ersterwerbs nach Sanierung
8 Art der Förderung, Spezielle Fördervoraussetzungen und Höhe der Förderung
8.3 Höchstgrenze förderfähiger Kosten
8.4.1 Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung
8.5 Zuschuss (nur kommunale Antragsteller)
8.6.2.2 Verbilligung aus Bundesmitteln; Prolongationsangebot
8.7 Spezielle Fördervoraussetzungen
8.8 Kumulierungsverbot, Kombination mit anderen Förderprogrammen
9.1 Zuständigkeit; Informationen, Merkblätter, Öffentlichkeitsarbeit
9.3 Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
9.4 Zusage- und Bewilligungsverfahren
9.5 Auszahlung der Fördermittel und Nachweis der Mittelverwendung
9.7 Auskunfts- und Prüfungsrechte, Monitoring; Öffentlichkeitsarbeit
1 Anforderungen an ein Effizienzhaus
2 Anforderungen an die Anlagentechnik eines Effizienzhauses
3 EE-Klasse: Zusatzanforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien
4 NH-Klasse: Bei anerkannter Nachhaltigkeitszertifizierung
5 Regelungen und Hinweise zur Effizienzhaus-Berechnung