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Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG)
Vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2560), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 202)
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine VorschriftenTeil 2
Entlastung der Letztverbraucher und KundenKapitel 1
Entlastung der mit leitungsgebundenem Erdgas belieferten Letztverbraucher§ 3 Entlastung der mit leitungsgebundenem Erdgas belieferten Letztverbraucher
§ 4 Vorgaben zur Gestaltung von Erdgaslieferverträgen; Informationspflichten der Erdgaslieferanten
§ 5 Besondere Regelungen zur Entlastungserstreckung auf die Monate Januar und Februar 2023
§ 6 Entlastung weiterer, mit leitungsgebundenem Erdgas belieferter Letztverbraucher
§ 7 Entlastung bei selbstbeschafften Erdgasmengen
§ 8 Ermittlung des Entlastungsbetrags für leitungsgebundenes Erdgas
Kapitel 2
Entlastung der Kunden von Wärmeversorgungsunternehmen§ 11 Entlastung mit Wärme belieferter Kunden
§ 13 Besondere Regelungen zur Entlastungserstreckung auf die Monate Januar und Februar 2023
§ 14 Entlastung weiterer mit Wärme belieferter Kunden
Kapitel 3
Höchstgrenzen der Entlastungsbeträge und Selbsterklärung§ 19 Verfahren der Feststellung der anzuwendenden Höchstgrenze, Einzelnotifizierung
§ 21 Grundsatz Mitteilungspflichten
§ 22 Selbsterklärung von Letztverbrauchern oder Kunden
§ 23 Mitteilungspflichten des Lieferanten
§ 25 Aufbewahrungs- und Berichtspflichten sowie Aufsicht der Prüfbehörde und Verfahren
Kapitel 4
Sonstige Vorschriften§ 29 Arbeitsplatzerhaltungspflicht
§ 29a Boni- und Dividendenverbot
§ 30 Ausweisung der Entlastung in der Verbrauchsabrechnung und Kontrolle
Teil 3
Erstattung der Entlastungen zugunsten der Lieferanten§ 31 Erstattungsanspruch des Lieferanten
§ 32 Vorauszahlungsanspruch des Lieferanten
§ 33 Antragsverfahren für den Vorauszahlungsanspruch
§ 34 Endabrechnung des Erstattungsanspruchs und isolierte Beantragung einer Erstattung
§ 35 Vorauszahlung und Erstattung für selbstbeschaffte Erdgasmengen
§ 36 Mitwirkung der Kreditinstitute und der Bundesnetzagentur
Teil 3a
Entlastung für atypische MinderverbräucheTeil 4
Bußgeldvorschriften, Verordnungsermächtigung, EvaluierungAnlage 1 (zu § 2 Nummer 6)
Krisenbedingte EnergiemehrkostenAnlage 2 (zu § 18)
Besonders von hohen Energiepreisen betroffene Sektoren und Teilsektoren