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Gesetz zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie zur Schaffung eines Herkunftsnachweisregisters für gasförmige Energieträger und eines Herkunftsnachweisregisters für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisregistergesetz – HkNRG)
Vom 4. Januar 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 9)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: