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Technische Regeln für Betriebssicherheit – Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln (TRBS 1116)
Ausgabe: November 2022 (GMBl 2023, S. 532, ber. GMBl 2025, S. 693)
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:
Inhaltsübersicht
2.3.1 Unterweisung vor dem erstmaligen Verwenden von Arbeitsmitteln
3.1 Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte
3.5 Qualifikation von beauftragten Beschäftigten
4 Anforderungen an die Qualifizierung von beauftragten Beschäftigten
4.2 Anforderungen an den Aufbau der Qualifizierung
4.3 Sächliche Anforderungen zur Qualifizierung
5 Beispiele für Anforderungen an die Qualifizierung von beauftragten Beschäftigten
5.1 Bedienen eines Flurförderzeuges mit Fahrersitz oder Fahrerstand
5.2 Bedienen von Teleskopstaplern