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Auslegung und Umsetzung von Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien (Wind- und Solarenergie) (LEP-Erlass Erneuerbare Energien)
Vom 28. Dezember 2022 (MBl. NRW. 2023 S. 90), geändert durch Erlass vom 13. April 2023 (MBl. NRW. 2023 S. 429)
Inhaltsübersicht
2. Inanspruchnahme von Kalamitäts- und anderen Nadelwaldflächen durch die Windenergie
3.1 Bauarten von Freiflächen-Solarenergieanlagen
3.1.1 Klassische Freiflächen-Solarenergieanlagen
3.2 Konkretisierungen zu einzelnen Begriffen des Ziel 10.2-5 LEP NRW
3.2.1 Raumbedeutsamkeit von Freiflächen-Solarenergieanlagen
3.2.2 Vereinbarkeit mit Nutz- und Schutzfunktionen
3.2.6. Schienenwege mit überregionaler Bedeutung
3.2.7. Bereiche entlang von Bundesfernstraßen und Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung
3.3 Freiflächen-Solarenergieanlagen in Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen
4. Angemessene Erweiterungen vorhandener Betriebsstandorte von Biogasanlagen im Freiraum