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Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Hessisches Naturschutzgesetz – HeNatG)
Vom 25. Mai 2023 (GVBl Nr. 18 S. 379), zuletzt geändert durch Artikel 84 des Gesetzes vom 16. Dezember 2025 (GVBl. 2025 Nr. 110 S. 37)
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften, Ziele und Grundsätze§ 1 Sicherung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt
§ 2 Bewältigung der Folgen des Klimawandels
§ 3 Schutz von Insekten und anderen wirbellosen Tierarten
§ 4 Schutz von Lebewesen vor Beleuchtung
§ 6 Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Zweiter Teil
Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, Kompensation§ 12 Eingriffe in Natur und Landschaft
§ 14 Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Eingriffen
Dritter Teil
Erholung in der freien NaturVierter Teil
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft§ 20 Vorrang freiwilliger Maßnahmen
§ 21 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft
§ 22 Verfahren der Unterschutzstellung
§ 23 Einstweilige Sicherstellung
§ 24 Naturschutzgebiet - Umgebungsschutz, Mahdtermin und Bewirtschaftungszeitraum
§ 25 Gesetzlich geschützte Biotope
§ 28 Entwicklung naturnaher Flussauen
§ 29 Gebiete für die natürliche Waldentwicklung (Naturwald)
§ 30 Biotopverbund, Biotopvernetzung, Wildnisgebiete
§ 31 Schutz des europäischen Naturerbes (Netz Natura 2000), Bewirtschaftungsplanung und Überwachung
§ 32 Schutz des europäischen Naturerbes (Netz Natura 2000), Durchführung der Verträglichkeitsprüfung
Fünfter Teil
Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensstätten§ 34 Fördergebiete Artenschutz
§ 35 Schutz von lichtempfindlichen Tier- und Pflanzenarten sowie Insekten
§ 37 Artenschutz bei baulichen Anlagen, Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen
§ 38 Schutz wandernder Tierarten
§ 39 Management wild lebender Tierarten
Sechster Teil
Organisation des Naturschutzes§ 43 Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden
§ 44 Zuständigkeiten für die Erklärung zu bestimmten geschützten Teilen von Natur und Landschaft
§ 45 Zuständigkeiten für die Verhütung des Einbringens invasiver Arten
§ 46 Zuständigkeit für Ausnahmen zu Forschungszwecken
§ 49 Vollzug und Kontrolle des Naturschutzrechts
§ 50 Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
§ 55 Landschaftspflegeverbände
Siebter Teil
Beschränkung von Rechten§ 61 Enteignung und Grundstückstausch, Entschädigung und Erschwernisausgleich
Achter Teil
BußgeldvorschriftenNeunter Teil
Übergangs- und Überleitungsvorschriften, Verordnungsermächtigungen, Inkrafttreten