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Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Hessisches Naturschutzgesetz – HeNatG)
Vom 25. Mai 2023 (GVBl Nr. 18 S. 379), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Oktober 2024 (GVBl. Nr. 57)
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften, Ziele und Grundsätze§ 1 Sicherung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt
§ 2 Bewältigung der Folgen des Klimawandels
§ 3 Schutz von Insekten und anderen wirbellosen Tierarten
§ 4 Schutz von Lebewesen vor Beleuchtung
§ 6 Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Zweiter Teil
Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, Kompensation§ 12 Eingriffe in Natur und Landschaft
§ 14 Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Eingriffen
Dritter Teil
Erholung in der freien NaturVierter Teil
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft§ 20 Vorrang freiwilliger Maßnahmen
§ 21 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft
§ 22 Verfahren der Unterschutzstellung
§ 23 Einstweilige Sicherstellung
§ 24 Naturschutzgebiet - Umgebungsschutz, Mahdtermin und Bewirtschaftungszeitraum
§ 25 Gesetzlich geschützte Biotope
§ 28 Entwicklung naturnaher Flussauen
§ 29 Gebiete für die natürliche Waldentwicklung (Naturwald)
§ 30 Biotopverbund, Biotopvernetzung, Wildnisgebiete
§ 31 Schutz des europäischen Naturerbes (Netz Natura 2000), Bewirtschaftungsplanung und Überwachung
§ 32 Schutz des europäischen Naturerbes (Netz Natura 2000), Durchführung der Verträglichkeitsprüfung
Fünfter Teil
Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensstätten§ 34 Fördergebiete Artenschutz
§ 35 Schutz von lichtempfindlichen Tier- und Pflanzenarten sowie Insekten
§ 37 Artenschutz bei baulichen Anlagen, Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen
§ 38 Schutz wandernder Tierarten
§ 39 Management wild lebender Tierarten
Sechster Teil
Organisation des Naturschutzes§ 43 Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden
§ 44 Zuständigkeiten für die Erklärung zu bestimmten geschützten Teilen von Natur und Landschaft
§ 45 Zuständigkeiten für die Verhütung des Einbringens invasiver Arten
§ 46 Zuständigkeit für Ausnahmen zu Forschungszwecken
§ 49 Vollzug und Kontrolle des Naturschutzrechts
§ 50 Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
§ 55 Landschaftspflegeverbände
Siebter Teil
Beschränkung von Rechten§ 61 Enteignung und Grundstückstausch, Entschädigung und Erschwernisausgleich
Achter Teil
BußgeldvorschriftenNeunter Teil
Übergangs- und Überleitungsvorschriften, Verordnungsermächtigungen, Inkrafttreten