KLIMASCHUTZdigital.de
Weitere Dokumente
Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz – StromPBG)
Vom 20. Deember 2023 (BGBl. I S. 2512), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 317)
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine BestimmungenTeil 2
Entlastung der Letztverbraucher§ 4 Entlastung von Letztverbrauchern
§ 7 Entlastungsbetrag von sonstigen Letztverbrauchern
§ 10 Höchstgrenzen bei Schienenbahnen
§ 11 Verfahren der Feststellung der anzuwendenden Höchstgrenzen, Einzelnotifizierung
§ 11a Verfahren der Feststellung der anzuwendenden Höchstgrenzen bei Schienenbahnen
§ 12 Vorgaben zur Vertragsgestaltung, Abrechnung und Endabrechnung
Teil 2a
Entlastung für atypische MinderverbräucheTeil 3
Abschöpfung von Überschusserlösen§ 15 Haftung und Zurechnung von Überschusserlösen
§ 17 Ergebnis aus Absicherungsgeschäften
Teil 4
Ausgleich durch Abschöpfung von Überrenditen und weiterer Ausgleichsmechanismus§ 21 Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern
§ 22 Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern
§ 24 Ausgleichsanspruch gegen den Bund
§ 25 Anspruch auf Zwischenfinanzierung, öffentlich-rechtlicher Vertrag
Teil 5
Kontoführungs-, Mitteilungs- und sonstige PflichtenAbschnitt 1
Kontoführung und Einnahmenverwendung§ 27 Buchführung, Verwendung von Einnahmen, Vereinbarung mit anderen Mitgliedstaaten
Abschnitt 2
Mitteilungspflichten§ 28 Umfang der Mitteilungspflichten
§ 29 Betreiber von Stromerzeugungsanlagen und verbundene Unternehmen
§ 30 Selbsterklärung von Letztverbrauchern
§ 30a Selbsterklärung von Schienenbahnen
§ 31 Elektrizitätsversorgungsunternehmen
§ 33 Übertragungsnetzbetreiber
Abschnitt 3
Sonstige Pflichten§ 37 Arbeitsplatzerhaltungspflicht
Teil 6
Behördliches Verfahren§ 40 Aufsicht der Bundesnetzagentur
Teil 7
Verordnungsermächtigungen, Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 47 Verordnungsermächtigung zum Anwendungsbereich
§ 48 Weitere Verordnungsermächtigungen
§ 48a Beleihung; Verordnungsermächtigung
§ 49 Auszahlung und Höhe Entlastungsbetrag Januar oder Februar 2023
Anlage 1 (zu § 2 Nummer 11)
Krisenbedingte EnergiemehrkostenAnlage 2 (zu § 9)
Besonders von hohen Energiepreisen betroffene Sektoren und TeilsektorenAnlage 3 (zu § 16 Absatz 1 Nummer 5)
Kohlendioxid-Kosten BraunkohleAnlage 4 (zu § 17 Nummer 1)
Absicherungsgeschäfte, die vor dem 1. November 2022 abgeschlossen worden sindAnlage 5 (zu § 17 Nummer 2)
Absicherungsgeschäfte, die nach dem 31. Oktober 2022 abgeschlossen worden sind