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Geänderte Förderrichtlinie SolarPLUS
Vom 29. September 2023 (ABl. S. 4033)
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat die IBB Business Team GmbH (IBT) mit der Umsetzung des Programms beauftragt.
Mit dem geförderten Projekt darf erst begonnen werden, wenn die IBB Business Team GmbH bestätigt hat, dass der Antrag eingegangen ist und dass mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko begonnen werden darf.
Inhaltsübersicht
2 - Informations- und Beratungsangebote
4 - Europäisches Beihilferecht
6 - Begriffsbestimmungen und Fördervoraussetzungen
6.1 - Allgemeine Begriffsbestimmungen und Zuwendungsvoraussetzungen
6.1.1 - Fristen und Termine Projektbeginn
6.1.2 - Kumulierung mit anderen Fördermitteln
6.1.4 - Ort der Projektdurchführung
6.1.6 - Ausführende Unternehmen und fachgerechte Ausführung
6.1.8 - Datenerhebung und -weitergabe zum Monitoring/zur Evaluation
6.2 - Spezielle Begriffsbestimmungen und Zuwendungsvoraussetzungen zu den einzelnen Modulen
6.2.1 - Modul A Gutachten - Studien - Konzepte - Beratung
6.2.3 - Modul C Stromspeicher Stromspeicher
8 - Art, Umfang und Höhe der Förderungen