Energiewirtschaft / Bund

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG)

Vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 394), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 348)

Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Ziel des Gesetzes

§ 2 Ziele für die leitungsgebundene Wärmeversorgung

§ 3 Begriffsbestimmungen

Teil 2
Wärmeplanung und Wärmepläne

Abschnitt 1
Pflicht zur Wärmeplanung

§ 4 Pflicht zur Wärmeplanung

§ 5 Bestehender Wärmeplan

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung

§ 6 Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle

§ 7 Beteiligung der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange, der Netzbetreiber sowie weiterer natürlicher oder juristischer Personen

§ 8 Energieinfrastrukturplanungen

§ 9 Berücksichtigung des Bundes-Klimaschutzgesetzes; Berücksichtigung von Transformationsplänen; Beachtung allgemeiner Grundsätze

Abschnitt 3
Datenverarbeitung

§ 10 Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung

§ 11 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung

§ 12 Anforderungen an die Datenverarbeitung

Abschnitt 4
Durchführung der Wärmeplanung

§ 13 Ablauf der Wärmeplanung

§ 14 Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung

§ 15 Bestandsanalyse

§ 16 Potenzialanalyse

§ 17 Zielszenario

§ 18 Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete

§ 19 Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr

§ 20 Umsetzungsstrategie

§ 21 Anforderungen an einen Wärmeplan für ein Gemeindegebiet mit mehr als 45 000 Einwohnern

§ 22 Vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung

Abschnitt 5
Wärmeplan

§ 23 Wärmeplan

§ 24 Anzeige des Wärmeplans

§ 25 Fortschreibung des Wärmeplans

Abschnitt 6
Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes; Transformation von Gasnetzen

§ 26 Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet

§ 27 Rechtswirkung der Entscheidung

§ 28 Transformation von Gasverteilernetzen

Teil 3
Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen

§ 29 Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen

§ 30 Anteil erneuerbarer Energien in neuen Wärmenetzen

§ 31 Vollständige Klimaneutralität in Wärmenetzen bis zum Jahr 2045

§ 32 Verpflichtung zur Erstellung von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen

Teil 4
Schlussbestimmungen

§ 33 Verordnungsermächtigungen

§ 34 Zentrale Veröffentlichung von Wärmeplänen im Internet

§ 35 Evaluation

Anlage 1 (zu § 15)
Daten und Informationen für die Bestandsanalyse

Anlage 2 (zu § 23)
Darstellungen im Wärmeplan

I. Darstellung der Ergebnisse der Bestandsanalyse nach § 15

1. Textliche und grafische Darstellungen der Bestandsanalyse

2. Kartografische Darstellungen der Bestandsanalyse

II. Potenzialanalyse nach § 16

III. Zielszenario nach § 17

IV. Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18

V. Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19

VI. Darstellung der Umsetzungsstrategie und von Umsetzungsmaßnahmen nach § 20

Anlage 3 (zu § 32)
Anforderungen an Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne nach § 32

I. Zweck von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen

II. Darstellung des Ist-Zustands des bestehenden Wärmenetzes oder des neuen Wärmenetzes einschließlich der Umgebung

III. Darstellung der Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme

IV. Zukünftige Entwicklungspfade des Netzes bis zum Dekarbonisierungsziel

V. Geplanter Ausbau des Wärmenetzes

VI. Erforderliche Maßnahmen im Netz

 
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