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Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nichthalogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)
Vom 12. Februar 2024 (BAnz AT 07.03.2024 B2)
Inhaltsübersicht
1 Förderziel und Zuwendungszweck
2.2 Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung
2.3 Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler
2.4 Installation von Komponenten und Systemen
2.4.1 Luftkühler und Rückkühler
2.4.3 Rohrleitungen von Kühlsolekreisläufen
2.4.4 Komponenten zur Abwärmenutzung der Kälteanlage und zum Wärmepumpenbetrieb
2.5 Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
4.2 Beihilferechtliche Grundlagen
4.4 Maßnahmenspezifische Fördervoraussetzungen
4.4.1 Voraussetzungen für Kompressionsanlagen
4.4.2 Voraussetzungen für Sorptionsanlagen
4.4.3 Voraussetzungen für Klimaanlagen mit adiabater Verdunstungskühlung
4.4.4 Voraussetzungen für die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
4.4.5 Voraussetzungen für die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
5.2.1 Koeffizienten für Kälteerzeuger
5.2.2 Koeffizienten für Komponenten, Systeme und Speicher
5.2.3 Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
6.1 Allgemeine Nebenbestimmungen
6.2 Standort, Zweckbindungsfrist
7.3 Bewilligungszeitraum (Abnahmefrist)