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Verordnung zur Rückforderung überzahlter Entlastungen nach dem Strompreisbremsegesetz und dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie zum Übergang von Rückforderungsansprüchen auf den Bund (Preisbremsen-Entlastungsrückforderungsverordnung – PBRüV)
Vom 25. März 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 111)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine BestimmungenAbschnitt 2
Rückforderung überzahlter Entlastungen durch Energieversorgungsunternehmen§ 3 Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs durch das Energieversorgungsunternehmen
Abschnitt 3
Übergang des Rückforderungsanspruchs des Energieversorgungsunternehmens auf den Bund§ 5 Übergang des Rückforderungsanspruchs auf den Bund
§ 6 Voraussetzungen für den Forderungsübergang; Bestätigung durch die Prüfbehörde
§ 7 Ausschluss des Forderungsübergangs
§ 8 Geltendmachung des übergegangenen Rückforderungsanspruchs durch die Prüfbehörde; Insolvenzantrag
§ 9 Anzeigepflichten der Prüfbehörde im Rahmen des Forderungsübergangs
§ 10 Zahlung an das Energieversorgungsunternehmen vor Forderungsübergang
Abschnitt 4
Unmittelbare Anspruchsdurchsetzung durch die Prüfbehörde§ 13 Anforderungen an die Aufforderung der Prüfbehörde zur Auskehr überzahlter Entlastungen
§ 14 Übergang des Rückforderungsanspruchs auf den Bund
§ 15 Ausschluss des Forderungsübergangs
§ 18 Zahlung an das Energieversorgungsunternehmen nach Aufforderung der Prüfbehörde zur Auskehr
Abschnitt 5
Inkrafttreten