Allgemeines Umweltrecht / Bund

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Vom 14. April 2025 (BAnz AT 29.04.2025 B8)

Nach Artikel 84 Absatz 2, Artikel 85 Absatz 2 Satz 1 und Artikel 86 Satz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 70 Nummer 1 bis 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540) erlässt die Bundesregierung folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift:

Inhaltsübersicht

I. Regelungsgegenstand und Zuständigkeit

1 Regelungsgegenstand

2 Zuständigkeit

II. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Teil 1 UVPG Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen

1 Zu § 1 UVPG Anwendungsbereich

2 Zu § 2 UVPG Begriffsbestimmungen

3 Zu § 3 UVPG Grundsätze für Umweltprüfungen

Zu Teil 2 UVPG Umweltverträglichkeitsprüfung

5 Zu § 5 UVPG Feststellung der UVP-Pflicht

6 Zu § 6 UVPG Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben

7 Zu § 7 UVPG Vorprüfung bei Neuvorhaben

8 Zu § 8 UVPG UVP-Pflicht bei Störfallrisiko

9 Zu § 9 UVPG UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben

10 Zu § 10 UVPG UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben

11 Zu § 11 UVPG UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist

12 Zu § 12 UVPG UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist

13 Zu § 13 UVPG Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben

14 Zu § 14 UVPG Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben

14a Zu § 14a UVPG Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen

14c Zu § 14c UVPG Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau

14d Zu § 14d UVPG Bau von Radwegen an Bundesstraßen

15 Zu § 15 UVPG Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen

16 Zu § 16 UVPG UVP-Bericht

18 Zu § 18 UVPG Beteiligung der Öffentlichkeit

19 Zu § 19 UVPG Unterrichtung der Öffentlichkeit

20 Zu § 20 UVPG Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung

21 Zu § 21 UVPG Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit

22 Zu § 22 UVPG Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens

24 Zu § 24 UVPG Zusammenfassende Darstellung

25 Zu § 25 UVPG Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung

26 Zu § 26 UVPG Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens

27 Zu § 27 UVPG Bekanntmachung der Entscheidung

28 Zu § 28 UVPG Überwachung

Teil 2 Abschnitt 3 UVPG Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren

29 Zu § 29 UVPG Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen

31 Zu § 31 UVPG Umweltverträglichkeitsprüfung in parallelen Verfahren

32 Zu § 32 UVPG Verbundene Prüfverfahren

Zu Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen

50 Zu § 50 UVPG Bauleitpläne

Zu Teil 5 Abschnitt 1 UVPG Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung

54 Zu § 54 UVPG Benachrichtigung eines anderen Staates

55 Zu § 55 UVPG Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben

56 Zu § 56 UVPG Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben

57 Zu § 57 UVPG Übermittlung des Bescheids

58 Zu § 58 UVPG Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben

59 Zu § 59 UVPG Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben

Zu Teil 5 Abschnitt 3 UVPG Gemeinsame Vorschriften

64 Zu § 64 UVPG Völkerrechtliche Verpflichtungen

III. Inkrafttreten

 
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