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Bayerische Bergverordnung (BayBergV)
Vom 6. März 2006 (GVBl. S. 134), geändert am 20. Dezember 2007 (GVBl S. 964)
Auf Grund von § 176 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 65 Nrn. 1, 2, 4, 5 und 6 in Verbindung mit Nr. 4, § 66 Satz 1 Nrn. 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 sowie § 126 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 127 Abs. 1 Satz 1, §§ 128 und 129 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl I S. 1310), zuletzt geändert durch Art. 37 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl I S. 1818) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom20. Dezember 1994 (GVBl S. 1060, BayRS 750-1-W), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 2. August 2005 (GVBl S. 330), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Vorschriften für alle BetriebeAbschnitt I
Allgemeine Vorschriften§ 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
§ 6 Sicherung von Einrichtungen
§ 7 Sicherung der Erdoberfläche
§ 8 Betreten des Betriebsgeländes
§ 9 Trinkwasser und andere Getränke, Alkohol- und Rauschmittelverbot
Abschnitt II
Ferngesteuerte, fernüberwachte, überwachungsbedürftige und elektrische Anlagen§ 11 Ferngesteuerte und fernüberwachte Anlagen
§ 12 Überwachungsbedürftige Anlagen
§ 13 Jahresrevision der in Grubenbauen eingesetzten elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel
Abschnitt III
Explosionsgefährdete Bereiche§ 15 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche über Tage
§ 17 Überwachung der Anlagen und Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
Zweiter Teil
Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Betriebe§ 19 Allgemeine Vorschriften, Anforderungen an Personen
Abschnitt II
Untertägige BetriebeUnterabschnitt 1
Grubenbaue§ 23 Errichtung, Erhaltung und Auflassung von Grubenbauen
§ 24 Sperrung von Grubenbauen, aufgelassene Grubenbaue
Unterabschnitt 2
Fahrung und FörderungUnterabschnitt 3
BewetterungUnterabschnitt 4
SonstigesDritter Teil
Besondere EinrichtungenAbschnitt I
Bohranlagen und sonstige Anlagen zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen§ 34 Anforderungen an den Betrieb von Bohranlagen und von sonstigen Anlagen
§ 35 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen
§ 36 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen von Hebewerkseilen
§ 38 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Bohranlagen
§ 39 Mindestanforderungen an regelmäßige Prüfungen
§ 40 Betriebsbuch für Bohranlagen und sonstige Anlagen zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen
Abschnitt II
Schacht- und Schrägförderanlagen§ 42 Genehmigung von Schacht- und Schrägförderanlagen
§ 44 Inbetriebnahme von Anlagen und Aufnahme der Seilfahrt
§ 45 Einstellung und Wiederaufnahme der Seilfahrt
§ 46 Abnahmeprüfung durch Sachverständige
§ 47 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen
§ 48 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbänden
Abschnitt III
RohrleitungenVierter Teil
Sprengarbeiten, Umgang mit ExplosivstoffenFünfter Teil
SachverständigeSechster Teil
SchlussvorschriftenAnlage 1 zu § 19 Abs. 1
Anforderungen an den Bohrbetrieb bei der Herstellung von Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und an Bohrungen nach § 127 BBergGAnlage 2 zu § 19 Abs. 1
Anforderungen an Förderbohrungen und Bohrungen zum Betrieb von ErdgasspeichernAnlage 3 zu § 51 Abs. 1
Anforderungen an Rohrleitungen zur Beförderung von Erdöl, Erdgas und anderen Stoffen