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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1328 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2025 zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Erstellung gemeinsamer Vorlagen für die Übermittlung von Informationen aus den nationalen Datenbanken über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an die Beobachtungsstelle für den EU-Gebäudebestand ((EU) 2025/1328)
Vom 30. Juni 2025 (ABl. L, 2025/1328, 30.06.2025)
Inhaltsübersicht
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zeitplan und Verfahren für die Übermittlung der Informationen
Artikel 4 Umfang und Stufe der Aggregation der zu übermittelnden Informationen
Artikel 6 Informationen aus Berichten über die Inspektion von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Artikel 7 Informationen aus Renovierungspässen
Artikel 8 Informationen aus dem Intelligenzfähigkeitsindikator