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Ausführungsbestimmungen des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat über die finanzielle Beteiligung der hessischen Städte und Gemeinden am wirtschaftlichen Ertrag aus der Verpachtung landeseigener Flächen im Staatswald für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen durch zweckfreie Mittelabführung – „WindEnergieDividende“ – (WindEnergieDividende)
Vom 30. August 2025 (StAnz. 38/2025 S. 995)
Inhaltsübersicht
Teil I
Ausführungsbestimmungen1. Ziel der Ausführungsbestimmungen, Hintergrund
Teil II.
Einzelbestimmungen1. Antrag und Anspruchsberechtigung
2. Art und Umfang der Festsetzung und Auszahlung der Wind- EnergieDividende
Teil III.
Allgemeine Bestimmungen