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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen - progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente Modulschulen“ (progres.nrw – Modulschulenrichtlinie)
Vom 16. Oktober 2025 (MB.NRW 2025 Nr. 130)
Inhaltsübersicht
2.2.1 Nicht-investive Vorhaben
2.2.1.1 Planungsleistungen zur Umsetzung investiver Vorhaben
2.2.2 Investive Vorhaben: Umsetzung eines Ersatzbaus im Standard Effizienzgebäude 40
3 Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger
4.2 Bautechnische und städtebauliche Anforderungen
5 Art, Umfang und Höhe der Förderung
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen