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Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau –
Vom 12. November 2025 (BAnz AT 12.12.2025 B5), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juni 2026 (BAnz AT 29.06.2026 B4)
Inhaltsübersicht
4 Besondere Fördervoraussetzungen
5 Art und Umfang, Höhe der Förderungen
5.3.1 Förderkonditionen für die Zuschussförderung (nur kommunale Gebietskörperschaften)
5.3.2 Kredithöchstbeträge, Laufzeit und Zinsbindung für die Kreditförderung Wohngebäude
5.3.3 Kredithöchstbeträge, Laufzeit und Zinsbindung für die Kreditförderung Nichtwohngebäude