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Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV)
Vom 13. Januar 1993, GVOBl. M-V S. 42, zuletzt geändert am 9. November 2015, GVOBl. M-V S. 436
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen§ 3 Einteilung der öffentlichen Straßen
§ 4 Straßenverzeichnisse und Straßennummern
Zweiter Teil
Straßenbaulast und Eigentum§ 12 Träger der Straßenbaulast für die Landesstraßen und Kreisstraßen
§ 13 Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten
§ 14 Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen
§ 15 Kostenausgleich bei Gemeindeverbindungsstraßen
§ 16 Träger der Straßenbaulast für die sonstigen öffentlichen Straßen
§ 18 Wechsel der Straßenbaulast
Dritter Teil
Gemeingebrauch, Sondernutzung und Nutzung nach bürgerlichem Recht§ 23 Sondernutzung in Ortsdurchfahrten
§ 24 Sondernutzung an Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen
§ 25 Unerlaubte Benutzung einer Straße
§ 27 Unterbrechung von Zufahrten
Vierter Teil
Anbau an Straßen und Schutzmaßnahmen§ 33 Baubeschränkung bei geplanten Straßen
Fünfter Teil
Kreuzungen und Umleitungen§ 37 Kreuzungen und Einmündungen
§ 38 Bau und Änderung von Kreuzungen, Kostentragung
§ 40 Unterhaltung von Straßenkreuzungen
Sechster Teil
Planung, Planfeststellung und EnteignungSiebenter Teil
Überschreitungen des Gemeingebrauchs Reinigung und Bezeichnung der Straßen§ 49 Überschreitung des Gemeingebrauchs
Achter Teil
Aufsicht und Zuständigkeiten§ 53 Straßenaufsicht über Landesstraßen
§ 54 Straßenaufsicht über Kreise und Gemeinden
§ 55 Straßenaufsicht über andere Träger der Straßenbaulast
§ 57 Straßenbaubehörden nach diesem Gesetz
§ 58 Aufgabenwahrnehmung für Dritte
Neunter Teil
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußbestimmungen§ 62 Vorhandene öffentliche Straßen (Übergangsvorschrift zu §§ 2 und 3)
§ 63 Straßenverzeichnisse (Übergangsvorschrift zu § 4 Abs. 1)
§ 64 Ortsdurchfahrten (Übergangsvorschrift zu § 5)
§ 65 Haftung (Übergangsvorschrift zu § 10)
§ 66 Eigentumsübergang (Übergangsvorschrift zu §§ 18 bis 20)
§ 67 Sondernutzung (Übergangsvorschrift zu §§ 22 ff.)
§ 68 Entschädigungsfeststellungsverfahren (Übergangsvorschrift zu § 48 Absatz 2)
§ 69 Heranziehen von Anliegern zur Straßenreinigung und deren Kosten (Übergangsvorschrift zu § 50)