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Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 (Chemikalien-Klimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV)
Vom 14. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 100)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen; Emissionsbegrenzung; Kreislaufführung§ 2 Begrenzung des Austritts von Kältemitteln in die Atmosphäre
§ 3 Übertragung von Pflichten zu Rückgewinnung, Recycling, Aufarbeitung und Zerstörung
Abschnitt 2
Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikate§ 5 Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten
§ 7 Umstellung auf Sachkundebescheinigungen nach der Verordnung (EU) 2024/573
§ 10 Zertifizierung von juristischen Personen, Personenvereinigungen und Einzelunternehmen
Abschnitt 3
Kennzeichnung; Betreiberpflichten; Verkauf und Kauf§ 13 Kennzeichnung und Informationen über Erzeugnisse und Einrichtungen
Abschnitt 4
Schlussbestimmungen