Energiewirtschaft / Saarland

Bergverordnung des Oberbergamts für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen (Tiefbohrverordnung – BVOT)

Vom 15. Januar 2007 (Amtsbl. S. 154), geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I. S. 2629, 2641)

Aufgrund des § 176 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 65 Nrn. 2, 4 und 5, des § 66 Satz 1 Nrn. 1, 5, 6, 9 und 10, auch in Verbindung mit § 126 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 129, sowie des § 68 Abs.l des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833) und weiter in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Bundesberggesetz vom 10. Juni 1981 (Amtsblatt des Saarlandes S. 350) wird die Neufassung der Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen (Tiefbohrverordnung - BVOT) in der für das Saarland geltenden Fassung bekannt gemacht.

Inhaltsübersicht

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

2. Allgemeine Vorschriften

§ 3 Anzeige besonderer Ereignisse

§ 4 Schriftliche oder elektronische Anweisungen

§ 5 Prüfungen

§ 6 Anerkennung von Sachverständigen

§ 7 Verhalten im Betrieb

§ 8 Fremdsprachige Beschäftigte

§ 9 Sicherung von Einrichtungen

§ 10 Überwachung des Betriebes

§ 11 Auflässige Bohrungen

3. Bohrgerüste

§ 12 Allgemeine Anforderungen

§ 13 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen

§ 14 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen des Hebewerkseiles

§ 15 Bedienung des Hebewerkes

§ 16 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Bohrgerüsten

§ 17 Bohrgerüstbuch

4. Bohrbetrieb

§ 18 Allgemeines

§ 19 Verrohrung und Zementation

§ 20 Absperreinrichtungen

§ 21 Totpump- und Druckentlastungseinrichtungen

§ 22 Bohrspülung

§ 23 Spülungspumpen

§ 24 Gestänge- und Verrohrungsarbeiten

§ 25 Umgang mit Zangen

§ 26 Spillarbeiten

§ 27 Verhalten bei Ausbrüchen

§ 28 Verhalten bei Bohrlocheinbrüchen

§ 29 Schutz angebohrter Lagerstätten und Wasserhorizonte

§ 30 Überwachung des Bohrlochverlaufs

§ 31 Sicherung stillliegender Bohrungen

§ 32 Bohrergebnisse und Bohrbericht

5. Förderbohrungen

§ 33 Allgemeine Anforderungen

§ 34 Erdöl- und Erdgasförderbohrungen

§ 35 Untergrundspeicherbohrungen

§ 36 Einpress- und Versenkbohrungen

§ 37 Arbeiten an Förderbohrungen

§ 38 Überwachung der Förderung und Einleitung

§ 39 Förderbuch

6. Gewinnung von Salzen durch Aussolen, Kavernen

§ 40 Standsicherheit von Kavernen

§ 41 Aussolen von Kavernen

§ 42 Kaverneninnendruck

§ 43 Überwachung der Hohlraumentwicklung von Kavernen

§ 44 Messungen an der Tagesoberfläche

7. Lagerung und Umschlag von entzündlichen, leicht- oder hochentzündlichen Flüssigkeiten in Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von weniger als 10.000 Litern

§ 45 Allgemeine Anforderungen

§ 46 Ausrüstung von Lagerbehältern

§ 47 Zusammenlagern von Flüssigkeiten verschiedener Gefährlichkeitsmerkmale

§ 48 Lagerung von Dieselkraftstoff, Heizöl und ähnlichen Flüssigkeiten

8. Rohrleitungen

§ 49 Allgemeine Anforderungen

§ 50 Leitungsführung

§ 51 Leitungsverlegung

§ 52 Mit Förderbohrungen verbundene Rohrleitungen

§ 53 Zusätzliche Anforderungen an Rohrleitungen für schwefelwasserstoffhaltiges Erdgas

§ 54 Überwachung der Leitungstrasse

§ 55 Rohrleitungsbuch

9. Besondere Schutzmaßnahmen

§ 56 Allgemeines

§ 57 Sicherungsmaßnahmen bei besonderen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen

§ 58 Gräben und sonstige Bodeneinschnitte

§ 59 Betrieb von Maschinen und Handhabung anderer technischer Arbeitsmittel

§ 60 Unter Druck stehende Schläuche und bewegliche Leitungen

§ 61 Verdichter

§ 62 Hebevorgänge

10. Umgang mit Sprengmitteln

§ 63 Allgemeines

§ 64 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln

§ 65 Schutz vor Sprengwirkungen

§ 66 Sprengarbeiten im Bohrloch

§ 67 Verlust und Auffinden von Sprengmitteln

11. Explosions-, Brand- und Gasschutz

§ 68 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre

§ 69 Allgemeine Schutzmaßnahmen für explosions-gefährdete Bereiche

§ 70 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 0

§ 71 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1

§ 72 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2

§ 73 Verhalten in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 74 Brandgefährdete Bereiche

§ 75 Feuerlöscheinrichtungen und Personal

§ 76 Anforderungen an den Gasschutz

§ 77 Mitführen von Selbstrettern

§ 78 Arbeiten bei Gasgefahr

§ 79 Geräteraum und Gerätewart

14. Schlussvorschriften

§ 80 Ausnahmebewilligungen

§ 81 Übertragung der Verantwortlichkeit

§ 82 Bekanntmachung der Verordnung

§ 83 Ordnungswidrigkeiten

§ 84 Übergangsvorschriften

§ 85 Inkrafttreten

Anlage

 
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