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Gesetz zu dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen vom 9. Mai 1992 über Klimaänderungen
Vom 13. September 1993, BGBl. II S. 1783
Inhaltsübersicht
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Übersetzung)
Artikel 1 Begriffsbestimmungen*)
Artikel 5
Forschung und systematische BeobachtungArtikel 6 Bildung, Ausbildung und öffentliches Bewußtsein
Artikel 7 Konferenz der Vertragsparteien
Artikel 9 Nebenorgan für wissenschaftliche und technologische Beratung
Artikel 10 Nebenorgan für die Durchführung des Übereinkommens
Artikel 11
FinanzierungsmechanismusArtikel 12 Weiterleitung von Informationen über die Durchführung des Übereinkommens
Artikel 13 Lösung von Fragen der Durchführung des Übereinkommens
Artikel 14 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 15 Änderungen des Übereinkommens
Artikel 16 Beschlußfassung über Anlagen und Änderung von Anlagen des Übereinkommens
Artikel 21 Vorläufige Regelungen
Artikel 22 Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt