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Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG)
Vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert am 20. August (SächsGVBl. S. 762), berichtigt am 13. Januar 2020 (SächsGVBl. S. 29)
Der Sächsische Landtag hat am 17. Dezember 1992 das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen1. Abschnitt
Grundvorschriften§ 3 Einteilung der öffentlichen Straßen
§ 4 Straßenverzeichnisse und Straßennummern
2. Abschnitt
Eigentum an öffentlichen Straßen§ 11 Wechsel der Straßenbaulast
3. Abschnitt
Benutzung der öffentlichen Straßen§ 14 Gemeingebrauch, Straßenanliegergebrauch
§ 15 Beschränkungen des Gemeingebrauchs
§ 17 Verunreinigung und Beschädigung
§ 18a Sondernutzung durch stationsbasiertes Carsharing1
§ 19 Besondere Veranstaltungen und gewerbliche Nutzung
§ 20 Unerlaubte Benutzung einer Straße
4. Abschnitt
Anbau an öffentlichen Straßen und Veränderungssperre5. Abschnitt
Schutz der öffentlichen Straßen6. Abschnitt Kreuzungen und Umleitungen
§ 29 Kreuzungen öffentlicher Straßen
§ 30 Kostentragung bei Kreuzungen öffentlicher Straßen
§ 31 Unterhaltung von Straßenkreuzungen
§ 33 Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern
7. Abschnitt
Planungen, Planfeststellung und Enteignung§ 41 Einstellung des Planfeststellungsverfahrens
§ 42 Vorzeitige Besitzeinweisung
Zweiter Teil
Straßenbaulastträger, Aufsicht und Zuständigkeit§ 44 Träger der Straßenbaulast
§ 46 Unterhaltung von Straßenteilen bei fremder Baulast
§ 48 Unterhaltung und Instandsetzung der Staatsstraßen
§ 50 Behörden nach dem Bundesfernstraßengesetz
Dritter Teil
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußbestimmungen§ 53 Einteilung der vorhandenen öffentlichen Straßen (Übergangsvorschrift zu § 3 und § 6)
§ 54 Bestandsverzeichnisse (Übergangsvorschrift zu § 4)
§ 58 Sondernutzung (Übergangsvorschrift zu §§ 18 ff.)