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Merkblatt zur Förderung der energetisch optimierten Modernisierung von Wohngebäuden und ausgewählten Nichtwohngebäuden (Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten und -tagesstätten, Sporthallen in Verbindung mit Schulen) mit passivhaustauglichen Komponenten nach Teil II Nr. 2 der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung nach §§ 4 bis 8 des Hessischen Energiegesetzes Gesetz über die Förderung rationeller und umweltfreundlicher Energienutzung in Hessen (Hessisches Energiegesetz) vom 25. Mai 1990 (GVBI. I S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 1994 (GVBI. I S. 97). (1) und im Rahmen des Operationellen Programms für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2007 bis 2013 (RWB-EFRE-Programm), Prioritätsachse: 1.9 Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Vom 16. Juli 2008, StAnz. S. 2057