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Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
Vom 12. Dezember 2001, GVBl. S. 700, zuletzt geändert am 25. September 2012, GVBl. S. 343
Auf Grund des § 30 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, 8 bis 14, 16, 17, 19, 20,22 bis 24 und Absatz 2 Nr. 1, 4 und Nr. 5 des Berliner Landesfischereigesetzes vom 19. Juni 1995 (GVBl. S. 358) wird verordnet:
Inhaltsübersicht
ABSCHNITT 1
GeltungsbereichABSCHNITT 2
Hege, Fischbesatzmaßnahmen, Fischkrankheiten, Fischsterben, Führung von Statistiken§ 3 Heimische Fische, Einsatzbeschränkungen, Fischbesatzanzeige
§ 4 Schutz des Erbgutes von Fischen
ABSCHNITT 3
Fangverbote, Schonzeiten, Mindestmaße, Zurücksetzen§ 8 Fangverbote, Schonzeiten, Mindestmaße, Fischen nach Besatzmaßnahmen
ABSCHNITT 4
Schutz des Fischlaichs§ 10 Schutz von Fischlaichplätzen, Fischlaich, Fischbrut und Winterlagern
ABSCHNITT 5
Gewässerschutz, Tierschutz beim Fischfang, Hälterung, TransportABSCHNITT 6
Beschaffenheit der Fischereigeräte, zeitliche Verwendung§ 15 Verbotene Fischereigeräte und Fangmittel Es ist verboten, beim Fischfang
§ 16 Ständige Fischereivorrichtungen, Reusen, Hamen und gezogene Netze
ABSCHNITT 7
Ordnung des Fischfangs§ 19 Vermeidung gegenseitiger Störungen und Verhalten beim Fischfang
§ 20 Fischerei mit stehenden Fanggeräten
ABSCHNITT 8
Angelveranstaltungen§ 23 Begriffsbestimmung und Zulässigkeit von Angelveranstaltungen
§ 25 Zulassungsvoraussetzungen für den Elektrofischfang
§ 26 Zulassungsvoraussetzungen für ortsveränderliche Elektrofischscheuchanlagen
ABSCHNITT 10
Unterhaltung und Ausbau von Gewässern und Errichtung von Anlagen in und an Gewässern§ 30 Schutz der Fischerei bei Ausbau und Unterhaltung von Gewässern
§ 31 Schutz der Fische vor dem Eindringen in Anlagen zur Wasserentnahme
ABSCHNITT 11
Angelkarten und Verfahren ihrer Erteilung§ 33 Registrierung der Angelkarten
ABSCHNITT 12
Datenschutz§ 36 Zweck von Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten der Angelkarte
ABSCHNITT 13
Ausweise und Kennzeichen der FischereiaufsichtABSCHNITT 14
OrdnungswidrigkeitenABSCHNITT 15
Inkrafttreten