Baurecht / Schleswig-Holstein

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)

Vom 22. Januar 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), zuletzt geändert durch Artikel 18 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30, 36)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffe

§ 3 Allgemeine Anforderungen

Zweiter Teil
Das Grundstück und seine Bebauung

§ 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden

§ 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken

§ 6 Abstandflächen, Abstände

§ 7 Teilung von Grundstücken

§ 8 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kleinkinderspielplätze

§ 9 Sicherheit und Überschaubarkeit der Wegführung

Dritter Teil
Bauliche Anlagen

Abschnitt I
Gestaltung

§ 10 Gestaltung

§ 11 Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten

Abschnitt II
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung

§ 12 Baustelle

§ 13 Standsicherheit

§ 14 Schutz gegen schädliche Einflüsse

§ 15 Brandschutz

§ 16 Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz

§ 17 Verkehrssicherheit

Abschnitt III
Bauprodukte, Bauarten; Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

§ 18 Bauprodukte

§ 19 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

§ 20 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

§ 21 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall

§ 22 Bauarten

§ 23 Übereinstimmungsnachweis

§ 24 Übereinstimmungserklärung der Herstellerin oder des Herstellers

§ 25 Übereinstimmungszertifikat

§ 26 Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen

§ 27 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

Abschnitt IV
Wände, Decken, Dächer

§ 28 Tragende Wände, Stützen

§ 29 Außenwände

§ 30 Trennwände

§ 31 Brandwände

§ 32 Decken

§ 33 Dächer

Abschnitt V
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen

§ 34 Erster und zweiter Rettungsweg

§ 35 Treppen

§ 36 Notwendige Treppenräume, Ausgänge

§ 37 Notwendige Flure, offene Gänge

§ 38 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen

§ 39 Umwehrungen

Abschnitt VI
Technische Gebäudeausrüstung

§ 40 Aufzüge

§ 41 Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle

§ 42 Lüftungsanlagen

§ 43 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung

§ 44 Sanitäre Anlagen, Wasserzähler

§ 45 Kleinkläranlagen, Gruben und Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften

§ 46 Aufbewahrung fester Abfall- und Wertstoffe

§ 47 Blitzschutzanlagen

Abschnitt VII
Nutzungsbedingte Anforderungen

§ 48 Aufenthaltsräume

§ 49 Wohnungen

§ 50 Stellplätze und Garagen, Abstellanlagen für Fahrräder

§ 51 Sonderbauten

§ 52 Barrierefreies Bauen

Vierter Teil
Die am Bau Beteiligten

§ 53 Grundpflichten

§ 54 Bauherrin oder Bauherr

§ 55 Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser

§ 56 Unternehmerin oder Unternehmer

§ 57 Bauleiterin oder Bauleiter

Fünfter Teil
Bauaufsichtsbehörden, Verwaltungsverfahren

§ 58 Bauaufsichtsbehörden, Fachaufsicht

§ 59 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

§ 60 Bestehende Anlagen

§ 61 Sachliche und örtliche Zuständigkeit

§ 62 Genehmigungsbedürftige Vorhaben

§ 63 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

§ 64 Bauantrag, Bauvorlagen

§ 65 Bauvorlageberechtigung

§ 66 Vorbescheid

§ 67 Behandlung des Bauantrages

§ 68 Genehmigungsfreistellung

§ 69 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

§ 70 Bautechnische Nachweise

§ 71 Abweichungen

§ 72 Beteiligung der Nachbarinnen oder Nachbarn

§ 72a Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 73 Baugenehmigung, Baubeginn

§ 74 Teilbaugenehmigung

§ 75 Geltungsdauer

§ 76 Genehmigung Fliegender Bauten

§ 77 Bauaufsichtliche Zustimmung

§ 78 Bauüberwachung

§ 79 Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung

§ 80 Baulasten, Baulastenverzeichnis

§ 81 Elektronische Kommunikation

Sechster Teil
Ordnungswidrigkeiten, Verordnungs- und Satzungsermächtigungen, Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 82 Ordnungswidrigkeiten

§ 83 Verordnungsermächtigungen

§ 84 Örtliche Bauvorschriften

§ 85 Übergangsvorschriften

§ 85a Sonderregelung für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden

§ 86 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 
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