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BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 12. Januar 2011 über bestimmte Arten von Informationen über Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die den Mitgliedstaaten von den Wirtschaftsbeteiligten zu übermitteln sind (2011/13/EU)
Vom 12. Januar 2011, ABl. L 9 S. 11