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Rechtsprechung zu: 9. BImSchV
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV)
Vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert am 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428)
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine VorschriftenErster Abschnitt
Anwendungsbereich, Antrag und Unterlagen§ 1a Gegenstand der Prüfung der Umweltverträglichkeit
§ 2a Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen bei UVP-pflichtigen Vorhaben
§ 4a Angaben zur Anlage und zum Anlagenbetrieb
§ 4b Angaben zu den Schutzmaßnahmen
§ 4c Plan zur Behandlung der Abfälle
§ 4d Angaben zur Energieeffizienz
§ 4e Zusätzliche Angaben zur Prüfung der Umweltverträglichkeit; UVP-Bericht
Zweiter Abschnitt
Beteiligung Dritter§ 8 Bekanntmachung des Vorhabens
§ 10 Auslegung von Antrag und Unterlagen; Veröffentlichung des UVP-Berichts
§ 11 Beteiligung anderer Behörden
§ 11a Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Dritter Abschnitt
ErörterungsterminVierter Abschnitt
Genehmigung§ 21 Inhalt des Genehmigungsbescheides
§ 21a Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids
Zweiter Teil
Besondere Vorschriften§ 23a Raumordnungsverfahren und Genehmigungsverfahren
Dritter Teil
SchlussvorschriftenAnlage (zu § 4e)
Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung