Abfallwirtschaft / Bund

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG)

Vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2017 (BGBl. I S. 567)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Nebenprodukte

§ 5 Ende der Abfalleigenschaft

Teil 2
Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

Abschnitt 1
Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

§ 6 Abfallhierarchie

Abschnitt 2
Kreislaufwirtschaft

§ 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft

§ 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen

§ 9 Getrennthalten von Abfällen zur Verwertung, Vermischungsverbot

§ 10 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft

§ 11 Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlamme

§ 12 Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme

§ 13 Pflichten der Anlagenbetreiber

§ 14 Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung

Abschnitt 3
Abfallbeseitigung

§ 15 Grundpflichten der Abfallbeseitigung

§ 16 Anforderungen an die Abfallbeseitigung

Abschnitt 4
Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter

§ 17 Überlassungspflichten

§ 18 Anzeigeverfahren für Sammlungen

§ 19 Duldungspflichten bei Grundstücken

§ 20 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 22 Beauftragung Dritter

Teil 3
Produktverantwortung

§ 23 Produktverantwortung

§ 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen

§ 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten

§ 26 Freiwillige Rücknahme

§ 27 Besitzerpflichten nach Rücknahme

Teil 4
Planungsverantwortung

Abschnitt 1
Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

§ 28 Ordnung der Abfallbeseitigung

§ 29 Durchführung der Abfallbeseitigung

Abschnitt 2
Abfall Wirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

§ 30 Abfallwirtschaftspläne

§ 31 Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

§ 32 Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 33 Abfallvermeidungsprogramme

Abschnitt 3
Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

§ 34 Erkundung geeigneter Standorte

§ 35 Planfeststellung und Genehmigung

§ 36 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen

§ 37 Zulassung des vorzeitigen Beginns

§ 38 Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren

§ 39 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen

§ 40 Stilllegung

§ 41 Emissionserklärung

§ 42 Zugang zu Informationen

§ 43 Anforderungen an Deponien

§ 44 Kosten der Ablagerung von Abfällen

Teil 5
Absatzförderung und Abfallberatung

§ 45 Pflichten der öffentlichen Hand

§ 46 Abfallberatungspflicht

Teil 6
Überwachung

§ 47 Allgemeine Überwachung

§ 48 Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle

§ 49 Registerpflichten

§ 50 Nachweispflichten

§ 51 Überwachung im Einzelfall

§ 52 Anforderungen an Nachweise und Register

§ 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

§ 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen

§ 55 Kennzeichnung der Fahrzeuge

Teil 7
Entsorgungsfachbetriebe

§ 56 Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben

§ 57 Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

Teil 8
Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

§ 58 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation

§ 59 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

§ 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall

§ 61 Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Teil 9
Schlussbestimmungen

§ 62 Anordnungen im Einzelfall

§ 63 Geheimhaltung und Datenschutz

§ 64 Elektronische Kommunikation

§ 65 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 66 Vollzug im Bereich der Bundeswehr

§ 67 Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen

§ 68 Anhörung beteiligter Kreise

§ 69 Bußgeldvorschriften

§ 70 Einziehung

§ 71 Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 72 Übergangsvorschrift

Anlage 1
Beseitigungsverfahren

Anlage 2
Verwertungsverfahren

Anlage 3
Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Anlage 4
Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33

 
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