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RICHTLINIE 2012/18/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (2012/18/EU )
Vom 4. Juli 2012, ABl. L 197 S. 1
Inhaltsübersicht
Artikel 1
GegenstandArtikel 2
AnwendungsbereichArtikel 3
BegriffsbestimmungenArtikel 4
Beurteilung der Gefahren schwerer Unfälle in Bezug auf einen bestimmten gefährlichen StoffArtikel 5
Allgemeine BetreiberpflichtenArtikel 6
Zuständige BehördeArtikel 7
MitteilungenArtikel 8
Konzept zur Verhütung schwerer UnfälleArtikel 9
Domino-EffekteArtikel 10
SicherheitsberichtArtikel 11
Änderung einer Anlage, eines Betriebs oder eines LagersArtikel 12
NotfallpläneArtikel 13
Überwachung der AnsiedlungArtikel 14
Unterrichtung der ÖffentlichkeitArtikel 15
Öffentliche Konsultationen und Öffentlichkeitsbeteiligung am EntscheidungsverfahrenArtikel 16
Vom Betreiber nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen und zu ergreifende MaßnahmenArtikel 17
Von der zuständigen Behörde nach einem schweren Unfall zu ergreifende MaßnahmenArtikel 18
Vom Mitgliedstaat nach einem schweren Unfall zu erbringende InformationenArtikel 19
Verbot der WeiterführungArtikel 20
InspektionenArtikel 21
Informationsaustausch und InformationssystemArtikel 22
Zugang zu Informationen und VertraulichkeitArtikel 23
Zugang zu GerichtenArtikel 24
LeitlinienArtikel 25
Änderung der AnhängeArtikel 26
Ausübung der BefugnisübertragungArtikel 27
AusschussverfahrenArtikel 28
SanktionenArtikel 29
Berichterstattung und ÜberprüfungArtikel 30
Änderung der Richtlinie 96/82/EGArtikel 31
UmsetzungArtikel 32
AufhebungArtikel 33
InkrafttretenArtikel 34
Adressaten