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Hessisches Energiezukunftsgesetz
Vom 21. November 2012, GVBl. S. 444, geändert am 5. Oktober 2017, GVBl. S. 294, 297
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
ERSTER TEIL
Ziele und MaßnahmenZWEITER TEIL
Förderung§ 3 Förderung investiver kommunaler Maßnahmen
DRITTER TEIL
Verpflichtungen des Landes§ 9 Anforderungen an landeseigene Gebäude und Beschaffungen
VIERTER TEIL
Zuständigkeiten und Schlussvorschriften