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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Integriertes Managementsystem zum sicheren Betrieb von Kernkraftwerken (KTA 1402)
Vom 27. Dezember 2012, BAnz AT 23.01.2013 B5 S. 1
Inhaltsübersicht
4.1 Verantwortung der Unternehmensleitung
4.2 Verantwortung der Anlagenleitung
4.2.1 Grundsätze für die Anlagenleitung
4.2.2 Anlagen- und Prozessziele
4.2.5.1 Erhaltung und Weiterentwicklung der Personalressourcen
5. Anforderungen an den sicheren Betrieb
5.2.1 Instandhaltungsstrategie
5.3 Änderung der Anlage und des Betriebs
5.4 Inbetriebsetzung nach Änderungen
5.6.1 Physikalische Überwachung
5.7 Schutzanforderungen und Sicherungsmaßnahmen
5.9 Qualifikation und Schulung des Personals
5.10 Materialwirtschaft (Lieferungen und Leistungen)
5.11 Handhabung von Brennelementen und anderen Kernbauteilen
5.12 Umgang mit radioaktiven Abfällen
5.13.2 Interner Erfahrungsrückfluss
5.15 Abwicklung und Durchführung von Projekten
5.16 Sicherheitsanalysen und -überprüfungen
6. Überwachung, Analyse, Bewertung und Verbesserung
7. Verfolgung von Verbesserungsmaßnahmen
Anhang A
Grundsätzliche Elemente für den Aufbau einer ProzessdokumentationAnhang B
Bestimmungen und Literatur, auf die in dieser Regel verwiesen wird