Strahlenschutz / Bund

Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Notstromerzeugungsanlagen mit Batterien und Gleichrichtergeräten in Kernkraftwerken (KTA 3703)

Vom 27. Dezember 2012, BAnz. AT 23.01.2013 B5 S. 1

Inhaltsübersicht

Grundlagen

1. Anwendungsbereich

2. Begriffe

3. Übergeordnete Anforderungen

4. Auslegung

4.1 Schaltungskonzept und Versorgung der Verbraucher

4.2 Netzformen der Batterieanlagen

4.3 Strombilanz und Grenzwerte

4.3.1 Allgemeines

4.3.2 Ermittlung des Strombedarfes

4.3.3 Sicherheitszuschlag auf den Strombedarf

4.3.4 Entladezeit

4.3.5 Grenzwerte

4.4 Eignung

4.4.1 Eignung der Batterieanlage

4.4.2 Eignung der Batterie

4.4.3 Eignung des Gleichrichtergerätes

4.5 Auslegung der Batterieanlage

4.5.1 Auslegung des Systems

4.5.2 Auslegung der Batterie

4.5.2.1 Ermittlung der Batteriezellenzahl

4.5.2.2 Bestimmung der Kapazität

4.5.2.3 Anforderungen an die Batteriegefäße

4.5.3 Auslegung des Gleichrichtergerätes

4.5.3.1 Nennstrom

4.5.3.2 Ausgangsgleichspannung

4.5.3.3 Geräteaufbau

4.5.4 Verbindung Batterie-Gleichrichtergerät-Schaltanlage

4.5.5 Kurzschlussfestigkeit

4.6 Leittechnische Einrichtungen

4.6.1 Allgemeines

4.6.2 Überwachung

4.6.3 Schutz

4.7 Prüfbarkeit

4.8 Anordnung und Aufstellung

5. Prüfungen

5.1 Einzureichende Unterlagen

5.2 Typprüfung

5.2.1 Batterie

5.2.2 Gleichrichtergerät

5.3 Elektromagnetische-Verträglichkeits-Prüfungen (EMV) des Gleichrichtergeräts

5.4 Stückprüfung

5.4.1 Batterie

5.4.2 Gleichrichtergerät

5.5 Prüfungen während der Montage auf der Baustelle

5.6 Inbetriebsetzungsprüfungen

5.6.1 Batterie

5.6.2 Gleichrichtergerät

5.7 Wiederkehrende Prüfungen

5.7.1 Allgemeine Anforderungen

5.7.2 Prüfungen an der Batterie

5.7.3 Prüfungen am Gleichrichtergerät und an der Batteriekreisüberwachung

5.8 Prüfungen nach Wartung oder Instandsetzung

5.9 Prüfer

5.10 Prüfnachweise

6. Betrieb, Wartung und Instandsetzung

Anhang A
Zusammenstellung der verwendeten Formelzeichen

Anhang B
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

 
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