KLIMASCHUTZdigital.de
Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Notstromerzeugungsanlagen mit Batterien und Gleichrichtergeräten in Kernkraftwerken (KTA 3703)
Vom 27. Dezember 2012, BAnz. AT 23.01.2013 B5 S. 1
Inhaltsübersicht
3. Übergeordnete Anforderungen
4.1 Schaltungskonzept und Versorgung der Verbraucher
4.2 Netzformen der Batterieanlagen
4.3 Strombilanz und Grenzwerte
4.3.2 Ermittlung des Strombedarfes
4.5 Auslegung der Batterieanlage
4.5.2.1 Ermittlung der Batteriezellenzahl
4.5.3 Auslegung des Gleichrichtergerätes
4.6 Leittechnische Einrichtungen
5.3 Elektromagnetische-Verträglichkeits-Prüfungen (EMV) des Gleichrichtergeräts
5.5 Prüfungen während der Montage auf der Baustelle
5.6 Inbetriebsetzungsprüfungen
5.7.1 Allgemeine Anforderungen
5.7.2 Prüfungen an der Batterie
5.7.3 Prüfungen am Gleichrichtergerät und an der Batteriekreisüberwachung
6. Betrieb, Wartung und Instandsetzung
Anhang A
Zusammenstellung der verwendeten FormelzeichenAnhang B
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird