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Gesetz zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotore (Benzinbleigesetz – BzBlG)
Vom 5. August 1971 (BGBl. I S. 1234), zuletzt geändert am 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates folgendes Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Begrenzung und Verbot von Zusätzen mit Metallverbindungen
§ 3a Abgabe zum Ausgleich von Wettbewerbsvorteilen bei Ausnahmebewilligung
§ 4 Erklärung über die Beschaffenheit einzuführender Ottokraftstoffe
§ 8 Einfuhr von Ottokraftstoffen zu Verteidigungszwecken