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Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung – IZÜV)
Vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 1011), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1358)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Anwendungsbereich und BegriffsbestimmungenAbschnitt 2
Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen§ 2 Zulassungsverfahren und Koordinierung
§ 3 Antragsunterlagen und Entscheidungsfrist
§ 4 Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen
§ 5 Grenzüberschreitende Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit
§ 6 Notwendige Vorgaben in der Erlaubnis und der Genehmigung
§ 7 Besondere Pflichten des Inhabers einer Erlaubnis oder einer Genehmigung
§ 8 Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung
Abschnitt 3
Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen§ 12 Berechnung der Frachten bei Vermischung
Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschrift