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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Auslegung von Hebezeugen in Kernkraftwerken (KTA 3902)
Vom 27. Dezember 2012, BAnz. AT 23.01.2013 B5 S. 1, ber. am 10. April 2013, BAnz AT 02.05.2013 B2 S. 1
Inhaltsübersicht
5 Aufzüge in Reaktorsicherheitsbehältern
6 Zusätzliche Anforderungen an Krane, Winden, Laufkatzen und Lastaufnahmeeinrichtungen
7 Erhöhte Anforderungen an Krane, Winden, Laufkatzen und Lastaufnahmeeinrichtungen
8 Anforderungen an Brennelement-Wechselanlagen für Leichtwasserreaktoren
Anhang A Beispiele für die Einstufung von Hebezeugen
A 1 Beispiele für die Einstufung von Hebezeugen in Druckwasserreaktor-Anlagen
A 2 Beispiele für die Einstufung von Hebezeugen in Siedewasserreaktor-Anlagen
A 3 Beispiel für das Vorgehen bei der Einstufung von Hebezeugen gemäß KTA 3902
Anhang B Lastfälle und Nachweise für Hebezeuge
B 3 Nachweisführung bei Anwendung der Finite-Elemente-Methode
Anhang F Bestimmungen und Literatur, auf die in dieser Regel verwiesen wird
Anhang G (informativ) Änderungen gegenüber der Fassung 1999-06 und Erläuterungen