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Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht
Vom 23. Juli 2013, BAnz AT 06.08.2013 B2
Auf Grund von beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission wird die Richtlinie für Belhilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) vom 30. Januar 2013 (BAnz AT 07.02.2013 B1) in den Nummern 5.2, 5.2.1 Buchstabe b, 5.2.4 und 5.2.6 geändert.