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- Vom 5. März 2010 (GBl. S. 357), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2023 (GBl. S. 422)
- Vom 5. März 2010 (GBl. S. 357), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juni 2023 (GBl. S. 170)
- Vom 5. März 2010 (GBl. S. 357), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 41)
Rechtsprechung zu: LBO
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357), zuletzt geändert am 21. November 2017 (GBl. S. 606)
Der Landtag hat am 19. Juli 1995 das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine VorschriftenZweiter Teil
Das Grundstück und seine Bebauung§ 6 Abstandsflächen in Sonderfällen
§ 7 Übernahme von Abständen und Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke
§ 9 Nichtüberbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze
Dritter Teil
Allgemeine Anforderungen an die BauausführungVierter Teil
Bauprodukte§ 16b Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten
§ 16c Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten
§ 18 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
§ 19 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
§ 20 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
§ 21 Übereinstimmungsbestätigung
§ 22 Übereinstimmungserklärung des Herstellers
Fünfter Teil
Der Bau und seine Teile§ 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
§ 27 Anforderungen an tragende, aussteifende und raumabschließende Bauteile
§ 28 Anforderungen an Bauteile in Rettungswegen
§ 32 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung
§ 33 Wasserversorgungs- und Wasserentsorgungsanlagen, Anlagen für Abfallstoffe und Reststoffe
Sechster Teil
Einzelne Räume, Wohnungen und besondere AnlagenSiebenter Teil
Am Bau Beteiligte, Baurechtsbehörden§ 46 Ausbau und Besetzung der Baurechtsbehörden
Achter Teil
Verwaltungsverfahren, Baulasten§ 49 Genehmigungspflichtige Vorhaben
§ 52 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
§ 53 Bauvorlagen und Bauantrag
§ 54 Fristen im Genehmigungsverfahren, gemeindliches Einvernehmen
§ 56 Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
§ 62 Geltungsdauer der Baugenehmigung
§ 63 Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
§ 65 Abbruchsanordnung und Nutzungsuntersagung
§ 67 Bauabnahmen, Inbetriebnahme der Feuerungsanlagen
Neunter Teil
Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften§ 73a Technische Baubestimmungen
§ 76 Bestehende bauliche Anlagen
Anhang (zu § 50 Abs. 1)
Verfahrensfreie Vorhaben