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Bremisches Klimaschutz- und Energiegesetz (Bremisches Klimaschutz- und Energiegesetz – BremKEG)
Vom 24. März 2015 (Brem.GBl. S. 124), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 313)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Ziele und Handlungsstrategien für Klimaschutz und Klimaanpassung§ 1 Ziele dieses Gesetzes, Klimaschutzziele
§ 2 Handlungsstrategien für den Klimaschutz
Abschnitt 2 Programm und Berichte
§ 4a Monitoring-Bericht zur Klimaschutzstrategie
§ 5 Berichterstattung über Kohlendioxidemissionen und weitere Treibhausgasemissionen
Abschnitt 3 Gebäude, Einrichtungen und Beschaffungswesen der öffentlichen Hand
§ 7 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
Abschnitt 4 Förderung von Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien
§ 10 Förderung des Energiesparens in Gebäuden
Abschnitt 5 Nutzung und Einsparung von Energie in Gebäuden
§ 13 Berücksichtigung des Klimaschutzes in städtebaulichen Konzepten
§ 14 Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes
§ 15 Verbot des Anschlusses elektrischer Widerstandsheizungen
Abschnitt 6 Schlussvorschriften