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- Vom 14. Juli 2015 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2021 (GVBl. S. 543)
- Vom 14. Juli 2015 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 287)
- Vom 14. Juli 2015 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. November 2019 (GVBl. S. 338)
Landeswassergesetz (LWG)
Vom 14. Juli 2015 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2022 (GVBl. S. 118)
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine BestimmungenAbschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Gewässereinteilung und -nameAbschnitt 2
GewässereigentumTeil 2
Bewirtschaftung von GewässernAbschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen§ 14 Erlaubnis und Bewilligung
§ 17 Erlöschen von Rechten und Befugnissen
§ 18 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
§ 19 Zuständigkeit für Erlaubnis und Bewilligung
§ 20 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
§ 21 Ermitteln von Grundlagen, Auskunfts- und Beratungspflicht
Abschnitt 2
Bewirtschaftung oberirdischer GewässerUnterabschnitt 1
Erlaubnisfreie Benutzung§ 23 Einschränkung des Gemeingebrauchs
Unterabschnitt 2
Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Oberflächengewässer§ 26 Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Oberflächengewässer
Unterabschnitt 3
Wasserführung, Wasserkraft§ 27 Regelung der Wasserführung
§ 28 Ausgleich der Wasserführung
Unterabschnitt 4
Anlagen im Gewässerbereich, GewässerrandstreifenUnterabschnitt 5
Gewässerunterhaltung§ 35 Träger der Unterhaltungslast
§ 36 Beteiligung an den Kosten der Unterhaltung
§ 37 Übertragung der Unterhaltungslast
§ 38 Beseitigung von Hindernissen oder Beeinträchtigungen der Unterhaltung
Unterabschnitt 6
SchifffahrtAbschnitt 3
Bewirtschaftung des Grundwassers§ 44 Beschränkung der erlaubnisfreien Benutzung
Teil 3
Besondere wasserwirtschaftliche BestimmungenAbschnitt 1
Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, HeilquellenschutzUnterabschnitt 1
Wasserversorgung§ 47 Anforderungen an die Wasserversorgung
§ 48 Träger der Wasserversorgung
§ 50 Zulassung von Einrichtungen und Anlagen der Wasserversorgung sowie Wasserfernleitungen
Unterabschnitt 2
Wasserschutzgebiete, HeilquellenschutzAbschnitt 2
Abwasserbeseitigung§ 57 Allgemeine Pflicht zur Abwasserbeseitigung
§ 58 Ausnahmen von der allgemeinen Pflicht zur Abwasserbeseitigung
§ 59 Besondere Pflicht zur Abwasserbeseitigung
§ 60 Einleiten von Abwasser in Gewässer
§ 61 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
§ 63 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitung und Abwasseranlagen
Abschnitt 3
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen§ 64 Zuständigkeit für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und bei Rohrleitungsanlagen
Abschnitt 4
Gewässerschutzbeauftragte§ 66 Gewässerschutzbeauftragte bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften
§ 67 Zuständigkeit im Zusammenhang mit Gewässerschutzbeauftragten
Abschnitt 5
Gewässerausbau, Stauanlagen, Deich- und DammbautenUnterabschnitt 1
GewässerausbauUnterabschnitt 2
Stauanlagen, künstliche WasserspeicherUnterabschnitt 3
Deiche, Hochwasserschutzmauern und DämmeAbschnitt 6
HochwasserschutzUnterabschnitt 1
Hochwasserrisikomanagement, WassergefahrUnterabschnitt 2
Überschwemmungsgebiete§ 83 Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
§ 84 Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Abschnitt 7
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation§ 85 Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan
§ 86 Einrichtung des Wasserbuchs
§ 87 Eintragung in das Wasserbuch
Abschnitt 8
Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen§ 90 Entschädigung bei Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
Teil 4
Behörden, Zuständigkeiten, GewässeraufsichtAbschnitt 1
Behörden, Zuständigkeiten§ 93 Wasserwirtschaftliche Fachbehörden
Abschnitt 2
Gewässeraufsicht§ 98 Aufgaben der Gewässeraufsicht, Zuständigkeiten
Teil 5
Verwaltungsverfahren, EnteignungAbschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen§ 104 Schriftform, öffentliche Bekanntgabe
§ 105 Vorläufige Anordnung, Beweissicherung, Sicherheitsleistung
Abschnitt 2
Planfeststellungs-, Bewilligungs- und Erlaubnisverfahren§ 107 Verfahren bei der Planfeststellung
Abschnitt 3
RechtsverordnungenAbschnitt 4
Enteignung, Entschädigung, AusgleichTeil 6
Bußgeldbestimmungen§ 119 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Teil 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 120 Überleitung bestehender Genehmigungen
§ 121 Überleitung bestehender Festsetzungen und Anerkennungen
§ 122 Überleitung bestehender Zulassungen für Schifffahrtsanlagen und Fähren
§ 123 Weitergeltung von Rechtsverordnungen
§ 124 Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes
§ 125 Änderung des Landesabwasserabgabengesetzes
§ 126 Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes
§ 127 Änderung des Landesfischereigesetzes
§ 129 Änderung des Landesstraßengesetzes
§ 130 Änderung des Kurortegesetzes
§ 131 Änderung der Anlagenverordnung
§ 132 Änderung der JGSF-Verordnung
§ 133 Änderung der Badegewässerverordnung
§ 135 Änderung der Süßwasserqualitätsverordnung
§ 136 Änderung der Landesverordnung über die Beseitigung von kommunalem Abwasser
§ 137 Änderung der Landesverordnung über die Eigenüberwachung von Abwasseranlagen
§ 142 Änderung der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Umweltschadensgesetz
§ 143 Änderung der Landeshafenverordnung
Anlage (zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2)
Gewässer erster Ordnung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1