Energiewirtschaft / Bund

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG 2023)

Vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2498), zuletzt geändert am 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2341)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderungen durch Artikel 4 Abs. 74 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666, 1673) treten gem. Artikel 7 Abs. 3 am 1. Oktober 2021 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Anschluss- und Abnahmepflicht

§ 4 Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen

§ 5 Zuständigkeit

Abschnitt 2
Zuschlagzahlungen für KWK-Strom

§ 6 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen

§ 7 Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen

§ 8 Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen

§ 9 Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt

§ 10 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen

§ 11 Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung

§ 12 Vorbescheid für neue KWK-Anlagen

§ 13 Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung

Abschnitt 3
Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt

§ 14 Messung von KWK-Strom und Nutzwärme

§ 15 Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage

§ 16 Maßnahmen der zuständigen Stelle zur Überprüfung

§ 17 Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt

Abschnitt 4
Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze

§ 18 Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

§ 19 Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

§ 20 Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid

§ 21 Zuschlagzahlungen für Kältenetze

Abschnitt 5
Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher

§ 22 Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern

§ 23 Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern

§ 24 Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid

§ 25 Kältespeicher

Abschnitt 6
Regelungen zur Umlage der Kosten

§ 26 Umlage der Kosten

§ 27 Bestimmung der Höhe des KWK-Aufschlags auf die Netzentgelte

§ 28 Belastungsausgleich

§ 29 Begrenzung der Höhe der KWKG-Umlage und der Zuschlagzahlungen

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

§ 30 Vorschriften für Prüfungen

§ 31 Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung

§ 32 Gebühren und Auslagen

§ 33 Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 8
Evaluierungen und Übergangsbestimmungen

§ 34 Evaluierungen

§ 35 Übergangsbestimmungen

 
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