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- Vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2498), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512, 2557)
- Vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2498), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1316)
- Vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2498), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2022 (BGBl. I S. 1054)
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG 2023)
Vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2498), zuletzt geändert am 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2341)
Die Änderungen durch Artikel 4 Abs. 74 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666, 1673) treten gem. Artikel 7 Abs. 3 am 1. Oktober 2021 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen§ 3 Anschluss- und Abnahmepflicht
§ 4 Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen
Abschnitt 2
Zuschlagzahlungen für KWK-Strom§ 6 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
§ 7 Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
§ 8 Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
§ 9 Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt
§ 10 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
§ 11 Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung
§ 12 Vorbescheid für neue KWK-Anlagen
§ 13 Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
§ 14 Messung von KWK-Strom und Nutzwärme
§ 15 Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage
Abschnitt 4
Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze§ 18 Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
§ 19 Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
§ 20 Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid
Abschnitt 5
Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher§ 22 Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern
§ 23 Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern
§ 24 Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid
Abschnitt 6
Regelungen zur Umlage der Kosten§ 27 Bestimmung der Höhe des KWK-Aufschlags auf die Netzentgelte
§ 29 Begrenzung der Höhe der KWKG-Umlage und der Zuschlagzahlungen
Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften§ 30 Vorschriften für Prüfungen
§ 31 Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
Abschnitt 8
Evaluierungen und Übergangsbestimmungen