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DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/2402 DER KOMMISSION vom 12. Oktober 2015 zur Überarbeitung der harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme gemäß der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2011/877/EU der Kommission ((EU) 2015/2402)
Stand vom 12. Oktober 2015 (ABl. EU L 333 S. 54), geändert durch Artikel 1 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2023/2104 DER KOMMISSION vom 4. Juli 2023 (ABl. L, 2023/2104 4.10.2023)
Inhaltsübersicht
Artikel 1 Festlegung harmonisierter Wirkungsgrad-Referenzwerte
Artikel 5 Nachrüstung von KWK-Blöcken
Artikel 8 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
ANHANG I
Harmonisierte Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom
(gemäß Artikel 1)ANHANG II
Harmonisierte Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Wärme
(gemäß Artikel 1)ANHANG IV
Korrekturfaktoren für vermiedene Netzverluste bei der Anwendung der harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom
(gemäß Artikel 2 Absatz 2)