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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Qualitätssicherung von Schweißzusätzen und -hilfsstoffen für druck- und aktivitätsführende Komponenten in Kernkraftwerken – Teil 1: Eignungsprüfung (KTA 1408.1)
Stand vom 04. Dezember 2016, BAnz AT 08.01.2016 B4
Inhaltsübersicht
3 Anforderungen an das Herstellerwerk
3.2 Eingangs-, Zwischen- und Endkontrollen
4 Beurteilung der Eignung von Schweißzusätzen und -hilfsstoffen
4.3 Umfang der Eignungsprüfung
4.4 Untersuchung der Schweißzusätze und -hilfsstoffe
4.5 Untersuchungen am reinen Schweißgut
4.6 Untersuchungen an Schweißverbindungen
5 Verarbeitbarkeit von Schweißzusätzen
6 Abgrenzung des Geltungsbereichs
6.3 Schutzgase und Badsicherungen
6.6 Wanddicke, Dicke von Schweißplattierungen und -panzerungen
6.10 Höchste Betriebstemperatur
10 Verlängerung der Gültigkeit der Eignungsprüfung
Anhang A
Kennblätter für SchweißzusätzeAnhang B
IdentitätserklärungenAnhang D
Abschweißkontrolle von StabelektrodenAnhang E
Prüfung auf Heißrissanfälligkeit (Ring-Segment-Probe)Anhang H
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird