Energiewirtschaft / Bund

Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz – WindSeeG)

Stand vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I 2258, 2310), zuletzt geändert am 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2532, 2536)

Inhaltsübersicht

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

Teil 2 Fachplanung und Voruntersuchung

Abschnitt 1 Flächenentwicklungsplan

§ 4 Zweck des Flächenentwicklungsplans

§ 5 Gegenstand des Flächenentwicklungsplans

§ 6 Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans

§ 7 Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan

§ 8 Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans

Abschnitt 2 Voruntersuchung von Flächen

§ 9 Ziel der Voruntersuchung von Flächen

§ 10 Gegenstand und Umfang der Voruntersuchung von Flächen

§ 11 Zuständigkeit für die Voruntersuchung von Flächen

§ 12 Verfahren zur Voruntersuchung von Flächen

§ 13 Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen

Teil 3 Ausschreibungen

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

§ 14 Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 15 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

Abschnitt 2 Ausschreibungen für voruntersuchte Flächen

§ 16 Gegenstand der Ausschreibungen

§ 17 Ausschreibungsvolumen

§ 18 Veränderung des Ausschreibungsvolumens

§ 19 Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 20 Anforderungen an Gebote

§ 21 Sicherheit

§ 22 Höchstwert

§ 23 Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert

§ 24 Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 25 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 3 Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 26 Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 27 Ausschreibungsvolumen

§ 28 Planung der Offshore-Anbindungsleitungen

§ 29 Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 30 Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 31 Anforderungen an Gebote

§ 32 Sicherheit

§ 33 Höchstwert

§ 34 Zuschlagsverfahren

§ 35 Flächenbezug des Zuschlags

§ 36 Zuschlagswert und anzulegender Wert

§ 37 Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 38 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 4 Eintrittsrecht für bestehende Projekte

§ 39 Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts

§ 40 Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts

§ 41 Datenüberlassung und Verzichtserklärung

§ 42 Ausübung des Eintrittsrechts

§ 43 Rechtsfolgen des Eintritts

Teil 4 Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung des Stroms

§ 44 Geltungsbereich von Teil 4

Abschnitt 1 Zulassung von Einrichtungen

§ 45 Planfeststellung

§ 46 Verhältnis der Planfeststellung zu den Ausschreibungen

§ 47 Planfeststellungsverfahren

§ 48 Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 49 Vorläufige Anordnung

§ 50 Einvernehmensregelung

§ 51 Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 52 Veränderungssperre

§ 53 Sicherheitszonen

§ 54 Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen

Abschnitt 2 Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen

Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

§ 56 Verantwortliche Personen

§ 57 Überwachung der Einrichtungen

§ 58 Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung

Unterabschnitt 2 Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See

§ 59 Realisierungsfristen

§ 60 Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 61 Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 62 Rückgabe von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 63 Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 64 Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 65 Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen

§ 66 Nachnutzung; Verpflichtungserklärung

§ 67 Nutzung von Unterlagen

Teil 5 Besondere Bestimmungen für Pilotwindenergieanlagen auf See

§ 68 Feststellung einer Pilotwindenergieanlage auf See

§ 69 Zahlungsanspruch für Strom aus Pilotwindenergieanlagen auf See

§ 70 Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung

Teil 6 Sonstige Bestimmungen

§ 71 Verordnungsermächtigung

§ 72 Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 73 Bekanntmachungen und Unterrichtungen

§ 74 Verwaltungsvollstreckung

§ 75 Bußgeldvorschriften

§ 76 Gebühren und Auslagen

§ 77 Übergangsbestimmungen

§ 78 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur

§ 79 Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Anlage (zu § 58 Absatz 3)
Anforderungen an Sicherheitsleistungen

 
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