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- Stand vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I 2258, 2310), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512, 2557)
- Stand vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I 2258, 2310), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726, 1738)
- Stand vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I 2258, 2310), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1325)
Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz – WindSeeG)
Stand vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I 2258, 2310), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 88)
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
Teil 2
Fachplanung und VoruntersuchungAbschnitt 1
Flächenentwicklungsplan§ 4 Zweck des Flächenentwicklungsplans
§ 5 Gegenstand des Flächenentwicklungsplans
§ 6 Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans
§ 7 Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan
§ 8 Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans
Abschnitt 2
Zentrale Voruntersuchung von Flächen§ 9 Ziel der zentralen Voruntersuchung von Flächen
§ 10 Gegenstand und Umfang der zentralen Voruntersuchung von Flächen
§ 10a Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von zentral voruntersuchten Flächen
§ 10b Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von nicht zentral voruntersuchten Flächen
§ 11 Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen
§ 12 Verfahren zur zentralen Voruntersuchung von Flächen
§ 13 Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen
Teil 3
AusschreibungenAbschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen§ 14 Wettbewerbliche Bestimmung des Zuschlagsberechtigten
Abschnitt 2
Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen§ 16 Bekanntmachung der Ausschreibungen
§ 20 Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert
§ 21 Dynamisches Gebotsverfahren
§ 22 Nähere Ausgestaltung des dynamischen Gebotsverfahrens
Abschnitt 3
Ausschreibungen für bestehende Projekte§ 26 Ausschreibungen für bestehende Projekte
§ 28 Planung der Offshore-Anbindungsleitungen
§ 29 Bekanntmachung der Ausschreibungen
§ 30 Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte
§ 35 Flächenbezug des Zuschlags
§ 36 Zuschlagswert und anzulegender Wert
Abschnitt 4
(weggefallen)Unterabschnitt 1
(weggefallen)Unterabschnitt 2
(weggefallen)Abschnitt 5
Ausschreibungen für zentral voruntersuchte FlächenUnterabschnitt 1
Besondere Ausschreibungsbedingungen§ 50 Bekanntmachung der Ausschreibung
§ 53 Bewertung der Gebote, Kriterien
Unterabschnitt 2
Bestimmungen zur Zahlung§ 57 Zweckbindung der Zahlungen
Abschnitt 6
Eintrittsrecht für bestehende Projekte§ 60 Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts
§ 61 Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts
§ 62 Datenüberlassung und Verzichtserklärung
§ 65 Geltungsbereich von Teil 4
Abschnitt 1
Zulassung von Einrichtungen§ 66 Planfeststellung und Plangenehmigung
§ 67 Verhältnis der Planfeststellung und der Plangenehmigung zu den Ausschreibungen
§ 68 Planfeststellungsverfahren
§ 69 Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 72 Umweltverträglichkeitsprüfung; marine Biotope
§ 72a Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
§ 75 Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen
Abschnitt 2
Errichtung, Betrieb und Beseitigung von EinrichtungenUnterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen§ 77 Pflichten der verantwortlichen Personen
Unterabschnitt 2
Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See§ 82 Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen
§ 83 Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen
§ 84 Rückgabe von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen
§ 85 Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen
§ 88 Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen
§ 89 Austausch von Windenergieanlagen auf See
Abschnitt 3
Sonstige Energiegewinnung§ 92 Ausschreibung der Bereiche zur sonstigen Energiegewinnung
Teil 5
Besondere Bestimmungen für Pilotwindenergieanlagen auf See und Testfelder§ 93 Feststellung einer Pilotwindenergieanlage auf See
§ 94 Zahlungsanspruch für Strom aus Pilotwindenergieanlagen auf See
§ 95 Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung
Teil 6
Sonstige Bestimmungen§ 96a Verordnungsermächtigung zur Einführung von Industriestrompreisen
§ 97 Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte
§ 98 Bekanntmachungen und Unterrichtungen
§ 101 Gebühren und Auslagen; Subdelegation
§ 103 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur
§ 104 Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Anlage (zu § 80 Absatz 3)
Anforderungen an Sicherheitsleistungen