Strahlenschutz / Bund

Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit Wasser (KTA 1504)

Vom 4. Dezember 2015, BAnz AT 08.01.2016 B4

Inhaltsübersicht

Grundlagen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffe

3 Messobjekte und Messverfahren

3.1 Zu überwachende Wässer und zugehörige Systeme

3.2 Radioaktiv kontaminiertes Abwasser

3.2.1 Probenentnahme

3.2.2 Entscheidungsmessung

3.2.3 Ableitung

3.2.4 Bilanzierung

3.2.4.1 Gammastrahler

3.2.4.2 Radioaktives Strontium

3.2.4.3 Alphastrahler

3.2.4.4 Eisen-55 und Nickel-63

3.2.4.5 Tritium

3.2.4.6 Zerfallskorrektur

3.3 Nebenkühlwasser

3.3.1 Überwachung

3.3.2 Beweissicherung

3.3.3 Bilanzierung

3.3.4 Ausfall einer Gamma-Messeinrichtung

3.4 Maschinenhausabwasser

3.4.1 Maschinenhausabwasser aus Kernkraftwerken mit Druckwasserreaktoren

3.4.1.1 Überwachung

3.4.1.2 Beweissicherung

3.4.1.3 Bilanzierung

3.4.1.4 Ausfall einer Gamma-Messeinrichtung in der Dampferzeugerabschlämmung

3.4.1.5 Überwachung der Aktivitätsableitung aus dem Maschinenhaussumpf bei Anlagenstillstand

3.4.1.6 Kondensatreinigung

3.4.1.7 Abschlämmentsalzung

3.4.2 Maschinenhausabwasser aus Kernkraftwerken mit Siedewasserreaktoren

3.5 Hilfsdampfsystem

3.5.1 Überwachung

3.5.2 Maßnahmen bei Dampfentnahme aus einem Hilfskesselsystem außerhalb des Kontrollbereiches

3.5.3 Ausfall der Gamma-Messeinrichtung im Hilfsdampfkondensat

3.6 Hauptkühlwasser

3.6.1 Kontinuierliche Messung

3.6.2 Probenentnahme, Auswertung und Beweissicherung

3.6.3 Vorbelastung des Vorfluters

3.6.4 Ausfall der Gamma-Messeinrichtung im Hauptkühlwasser

3.7 Abflutwasser

3.8 Weitere anlagenspezifische Pfade

4 Ausführung der Überwachungseinrichtungen

4.1 Allgemeine Anforderungen an festinstallierte Messeinrichtungen

4.1.1 Auslegung und Unterbringung

4.1.2 Faktoren für die statistische Sicherheit

4.1.3 Einstellung der Energieschwelle

4.1.4 Schwellenwerte

4.1.5 Messwertanzeige und Aufzeichnung

4.1.6 Prüfbarkeit

4.2 Spezielle Anforderungen an festinstallierte Messeinrichtungen

4.2.1 Nachweisgrenzen

4.2.2 Gamma-Messeinrichtung in der Ablaufleitung aus dem Übergabebehälter

4.2.3 Gamma-Messeinrichtungen in nuklearen Zwischenkühlkreisläufen

4.2.4 Gamma-Messeinrichtungen in Dampferzeugerabschlämmsträngen bei Druckwasserreaktoren

4.2.5 Messeinrichtungen im Hilfsdampfsystem

4.2.6 Gamma-Messeinrichtung im Rücklaufkanal oder Einleitungsbauwerk

4.2.7 Ausfall der Gamma-Messeinrichtungen für kontinuierliche Messungen

4.3 Anforderungen an nicht festinstallierte Mess- und Probenentnahmeeinrichtungen

4.3.1 Allgemeine Anforderungen

4.3.2 Prüfbarkeit

4.3.3 Faktoren für die statistische Sicherheit

4.3.4 Gesamt-Gamma-Messeinrichtungen

4.3.5 Einrichtungen zur Einzelnuklidanalyse

4.3.6 Alpha- und Beta-Messeinrichtungen für diskontinuierliche Messungen

5 Instandhaltung der Überwachungseinrichtungen

5.1 Wartung und Instandsetzung

5.1.1 Durchführung

5.1.2 Dokumentation

5.2 Prüfungen für festinstallierte Messeinrichtungen

5.2.1 Prüfungen vor dem ersten Einsatz in einem Kernkraftwerk

5.2.1.1 Nachweis der Eignung

5.2.1.2 Kalibrierung und Überprüfung der Kalibrierung

5.2.1.3 Werksprüfung

5.2.1.4 Inbetriebsetzungsprüfung

5.2.2 Wiederkehrende Prüfungen

5.2.2.1 Allgemeines

5.2.2.2 Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen

5.2.2.3 Prüfung nach einer Instandsetzung

5.2.2.4 Beseitigung von Mängeln

5.3 Prüfungen für nicht festinstallierte Messeinrichtungen

6 Messergebnisse

6.1 Dokumentation

6.1.1 Fließschema

6.1.2 Umfang

6.2 Berichterstattung an die Behörden

6.2.1 Inhalt

6.2.2 Bilanzierung

6.2.3 Berichtsbögen

Anhang A (informativ) Beispiel einer Abwasser- und Kühlwasserüberwachung bei Anlagen mit Druckwasserreaktoren

Anhang B (informativ) Beispiel einer Abwasser- und Kühlwasserüberwachung bei Anlagen mit Siedewasserreaktoren

Anhang C Anleitung zur Herstellung der Wochen-, Monats-, Vierteljahres- und Jahresmischproben für Bilanzierungsmessungen

Anhang D Erläuterungen

Anhang E (informativ) Beispiele nicht fest installierter Mess- und Probenentnahmeeinrichtungen, die nach KTA 1504 zum Einsatz kommen

Anhang F Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

 
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