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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit Wasser (KTA 1504)
Vom 4. Dezember 2015, BAnz AT 08.01.2016 B4
Inhaltsübersicht
3 Messobjekte und Messverfahren
3.1 Zu überwachende Wässer und zugehörige Systeme
3.2 Radioaktiv kontaminiertes Abwasser
3.2.4.2 Radioaktives Strontium
3.4.1 Maschinenhausabwasser aus Kernkraftwerken mit Druckwasserreaktoren
3.4.1.4 Ausfall einer Gamma-Messeinrichtung in der Dampferzeugerabschlämmung
3.4.1.5 Überwachung der Aktivitätsableitung aus dem Maschinenhaussumpf bei Anlagenstillstand
3.4.2 Maschinenhausabwasser aus Kernkraftwerken mit Siedewasserreaktoren
3.5.2 Maßnahmen bei Dampfentnahme aus einem Hilfskesselsystem außerhalb des Kontrollbereiches
3.5.3 Ausfall der Gamma-Messeinrichtung im Hilfsdampfkondensat
3.6.2 Probenentnahme, Auswertung und Beweissicherung
4 Ausführung der Überwachungseinrichtungen
4.1 Allgemeine Anforderungen an festinstallierte Messeinrichtungen
4.1.1 Auslegung und Unterbringung
4.1.2 Faktoren für die statistische Sicherheit
4.1.3 Einstellung der Energieschwelle
4.2 Spezielle Anforderungen an festinstallierte Messeinrichtungen
4.2.2 Gamma-Messeinrichtung in der Ablaufleitung aus dem Übergabebehälter
4.2.3 Gamma-Messeinrichtungen in nuklearen Zwischenkühlkreisläufen
4.2.4 Gamma-Messeinrichtungen in Dampferzeugerabschlämmsträngen bei Druckwasserreaktoren
4.2.5 Messeinrichtungen im Hilfsdampfsystem
4.2.6 Gamma-Messeinrichtung im Rücklaufkanal oder Einleitungsbauwerk
4.2.7 Ausfall der Gamma-Messeinrichtungen für kontinuierliche Messungen
4.3 Anforderungen an nicht festinstallierte Mess- und Probenentnahmeeinrichtungen
4.3.1 Allgemeine Anforderungen
4.3.3 Faktoren für die statistische Sicherheit
4.3.4 Gesamt-Gamma-Messeinrichtungen
4.3.5 Einrichtungen zur Einzelnuklidanalyse
4.3.6 Alpha- und Beta-Messeinrichtungen für diskontinuierliche Messungen
5 Instandhaltung der Überwachungseinrichtungen
5.1 Wartung und Instandsetzung
5.2 Prüfungen für festinstallierte Messeinrichtungen
5.2.1 Prüfungen vor dem ersten Einsatz in einem Kernkraftwerk
5.2.2 Wiederkehrende Prüfungen
5.2.2.2 Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen
6.2 Berichterstattung an die Behörden
Anhang F Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird