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Hinweise zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Vollzugshinweise VAwS (Fassung Juli 2002))
Vom 7. August 2002, Amtl. Anz. S. 3073
Inhaltsübersicht
2.1 Anlage und Betriebseinheit
3. Grundsatzanforderungen (§ 3)
3.1 Auffangraum von Lageranlagen
4. Anforderungen an bestimmte Anlagen (§ 4)
4.2 Anforderungen an die Befestigung und Abdichtung von Bodenflächen
4.3 Anforderungen an das Rückhaltevermögen
4.4 Anforderungen an die infrastrukturellen Maßnahmen organisatorischer oder technischer Art
4.5 Privilegierung von Abfüllplätzen für Heizölverbraucheranlagen
5. Allgemein anerkannte Regeln der Technik (§ 5)
5.2 Technische Regeln nach Bauordnungsrecht
5.3 Technische Regeln nach Anlagensicherheits- und Arbeitsschutzrecht
5.4 Besondere Einzelregelungen
5.4.1 Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
5.4.2 Behälter und Rohrleitungen
5.4.3 Domschächte, sonstige Schächte, Schutzkanäle
5.4.4 Leitungen zur Verbindung kommunizierender Behälter
5.4.5 Auffangräume, Auffangwannen, Auffangtassen
5.4.6 Behälter und Verpackungen mit einem Rauminhalt bis zu 450 Litern
5.4.7 Ausrüstungsteile, Sicherheitseinrichtungen, Schutzvorkehrungen
5.4.8 Abfüll- und Umschlaganlagen
5.4.9 Kühl- und Heizeinrichtungen
5.4.10 Ausrüstung und Betrieb der Sicherungseinrichtungen für Brand- und
6.1 Ermittlung der Gefährdungsstufe einer Anlage
6.3 Unterschiedliche wassergefährdende Stoffe in einer Anlage
6.4 Bewertung der Wassergefährdung von Abfällen
6.5 Hydrogeologische Beschaffenheit und Schutzbedürftigkeit des Aufstellungsortes
7. Weiter gehende Anforderungen (§ 7)
8. Allgemeine Betriebs- und Verhaltensvorschriften, Anzeigepflicht (§ 8)
10. Anlagen in Schutzgebieten (§ 10)
12.1 Oberirdische Rohrleitungen
12.2 Sicherheitsbetrachtung im besonderen Fall
12.3 Unterirdische Anordnung aus Sicherheitsgründen
13. Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art (§ 13)
14. Anlagen zum Lagern fester Stoffe (§ 14)
15. Eignungsfeststellung und Bauartzulassung, Antrag (§ 15)
16. Voraussetzungen für die Eignungsfeststellung und Bauartzulassung (§ 16)
19. Anwendung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (§ 19)
21. Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen (§ 21)
23. Überprüfung von Anlagen (§ 23)
23.1 Prüfung durch Sachverständige
23.2 Änderung der Prüffristen sowie Befreiung von der Prüfpflicht im Einzelfall (§ 23 Absatz 2)
23.4 Prüfungen nach anderen Rechtsvorschriften (§ 23 Absatz 4)
23.5 Prüfungen nach der Stahlbetonrichtlinie
23.6 Wegfall der Prüfung in Folge der Teilnahme am Öko-Audit
24. Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht (§ 24)
25. Technische Überwachungsorganisationen (§ 25)
26. Nachweis der Fachbetriebseigenschaft (§ 26)
27. Ordnungswidrigkeiten (§ 27)
28. Bestehende Anlagen (§ 28 und § 28 a)
28.2 Eignungsfeststellung, Bauartzulassung
28.4 Einwandige unterirdische Behälter
28.6 Unterirdische Entleerung von Auffangräumen
28.7 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen
28.8 Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung
28.9 Allgemein anerkannte Regeln der Technik
28.10 Anlagen im Bereich oberirdischer Gewässer
28.11 Anzeige bestehender Anlagen (§ 28 Absatz 5)anzuzeigen ist.